Montag, 14.03.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11883/21
Der am 01.03.2022 begonnene Prozess wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.03.2022 bestimmt worden.
Dienstag, 15.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 7678/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Niedermohr wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von April 2018 bis Ende November 2018 bei einem Unternehmen in Kempfeld als Buchhalter beschäftigt gewesen sein. Er soll im Rahmen jener Tätigkeit über eine Verfügungsberechtigung über sämtliche Firmenkonten sowie jeweils über eine Bankkarte für diese Konten verfügt haben.
Im Zeitraum von April 2018 bis November 2018 soll der Angeklagte bei einer Vielzahl an Gelegenheiten immer wieder Bargeld von den Firmenkonten abgehoben haben, um dieses für sich selbst, insbesondere zur Finanzierung seiner Spielsucht, zu verwenden. Es soll sich hierbei um einen Gesamtbetrag von mindestens 10.000 Euro gehandelt haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, zumindest einen Teil des abgehobenen Geldes wieder zurückzuzahlen. Da der Angeklagte jedoch im Casino mehr Verlust als Gewinn erwirtschaftet habe, habe der Angeklagte lediglich einen Betrag in Höhe von 3.200 Euro in kleineren Beträgen in bar in die Kasse des Unternehmens zurücklegen und anschließend unauffällig verbuchen können.
Auch soll der Angeklagte Mitte November 2018 eine Überweisung von einem Firmenkonto auf sein Privatkonto in Höhe von 1.360 Euro getätigt haben, um einen finanziellen Engpass auszugleichen oder eine Pfändung zu vermeiden.
Einen Betrag in Höhe von 800 Euro soll der Angeklagte zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts Idar-Oberstein bereits aufgrund eines rechtskräftigen Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts an die Inhaberin des Unternehmens zurückgezahlt haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 21.03.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 17.03.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11883/21
Der am 01.03.2022 begonnene Prozess wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 17.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 3038/19
Der am 08.03.2022 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.