Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 11. Kalenderwoche 2023

Mittwoch, den 15.03.2023, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1021 Js 13848/16 (2)

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat im Jahr 2018 einen nunmehr 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in fünf Fällen, Betrugs in 16 Fällen sowie wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges und wegen versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen in dem Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach soll der Angeklagte im Zeitraum zwischen Dezember 2014 und September 2016 unter anderem von mehreren Personen Geld geliehen bzw. als Darlehen zur Verfügung gestellt bekommen haben, welches er später, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht zurückgezahlt habe, unter Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit diverse Ferienwohnungen, ein Hotelzimmer sowie ein Wohnmobil angemietet haben, ohne die hierfür ausstehende Miete zu entrichten, unter Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit einen Pkw gekauft haben, ohne den hierfür ausstehenden Kaufpreis zu entrichten sowie seinen Pkw betankt haben, ohne anschließend die Rechnung der Tankstelle zu bezahlen. Hierbei soll er teilweise mit seiner Mutter bzw. seiner damaligen Lebensgefährtin, die beide rechtskräftig verurteilt sind, zusammengewirkt haben.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Verfahren in einem dem Angeklagten zur Last gelegten Fall eingestellt sowie das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in fünf Fällen, des Betruges in 15 Fällen und des versuchten Betruges in zwei Fällen schuldig ist. Im Ausspruch über die Gesamtstrafe hat der Bundesgerichtshof das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das Urteil hat der Bundesgerichtshof verworfen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.03.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 15.03.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1024 Js 1220/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Betruges in zwei Fällen, in einem Fall gemeinschaftlich handelnd, Beleidigung in acht Fällen, in drei Fällen jeweils mit Bedrohung, in Tatmehrheit mit Bedrohung sowie wegen Erschleichens von Leistungen unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus mehreren anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Des Weiteren hat das Amtsgericht Idar-Oberstein den Angeklagten wegen Diebstahls und wegen Beleidigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von August 2020 bis Oktober 2021 unter anderem bewusst falsche Angaben gegenüber dem Jobcenter gemacht haben und hierdurch zu Unrecht Leistungen ausbezahlt bekommen haben, in mehreren Fällen Polizeibeamte und andere Personen beleidigt haben, unterschiedliche Personen bedroht haben, mehrere Fahrten mit der Bahn ohne gültigen Fahrschein vorgenommen haben, eine Dose Whiskey-Cola in einem Lebensmittelmarkt ausgetrunken zu haben, ohne diese zu bezahlen, sowie im Rahmen eines gegen ihn geführten Strafverfahrens eine Staatsanwältin durch fahrlässiges Verhalten an der Hand verletzt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.


Donnerstag, den 16.03.2023, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1021 Js 13848/16 (2)

Der am 15.03.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

 

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