Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 11. Kalenderwoche 2024

Montag, den 11.03.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 10368/21

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Liebshausen wegen Verschaffens kinder- und jugendpornographischer Inhalte in 2 Fällen (Fälle 1 und 2) und wegen unerlaubten Besitzes jugendpornographischer Inhalte (Fall 3) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2020 einem Chatpartner per whatsapp zwei jugendpornographische Bilddateien übermittelt haben. Auch soll er von jenem Chatpartner eine kinderpornographische Bilddatei übermittelt bekommen haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Mai 2020 bis Anfang Juni 2020 von einem anderen Chatpartner nach vorangegangener Konversation per Facebook-Messenger eine jugendpornographische Bilddatei und drei kinderpornographische Bilddateien übermittelt bekommen haben.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Mai 2021 auf seinem Mobiltelefon neun Dateien mit jugendpornographischem Inhalt abgelegt gehabt haben.

Der Angeklagte habe vor dem Amtsgericht einerseits die Tatvorwürfe eingeräumt, andererseits angegeben, dass er nicht um die Zusendung der Bilder gebeten und die Bilder gelöscht habe. Warum die Bilder noch auf dem Handy vorhanden gewesen seien, könne er sich nicht erklären.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 20.03.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 12.03.2024, 13:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 6180/23 jug

Der am 05.03.2024 beginnende Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.04.2024 und den 05.04.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 13.03.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 10033/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 37 Jahre alten, vielfach vorbestraften, derzeit in der JVA Trier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirn in drei Fällen jeweils Erpressung (Fälle 1 bis 3), in einem Fall eine gefährliche Körperverletzung (Fall 4) und in einem weiteren Fall einen besonders schweren räuberischen Diebstahl (Fall 5) vor.

Fälle 1 bis 3:

Der Angeklagte soll eine männliche Person, welche Arbeitslosengeld II bezogen und die Leistungen jeweils am Monatsende in Form eines Schecks ausgezahlt bekommen habe, in Kenntnis dieses Umstandes unter mehrfacher Androhung von Schlägen im März, April und Mai 2022 jeweils dazu veranlasst haben, diese Schecks einzulösen und dem Angeklagten sodann jeweils vor einer Bankfiliale in Kirn Geldbeträge zwischen 150 Euro und 200 Euro zu übergeben, welche der Angeklagte in der Folgezeit für eigene Zwecke genutzt habe.

Fall 4:

Zu einem nicht mehr genauer bestimmbaren Zeitpunkt im April 2022 sollen sich der Angeklagte und die vorgenannte männliche Person mit weiteren Personen in einer Grünanlage in Kirn aufgehalten haben. Hier soll der Angeklagte der männlichen Person, die auf der Wiese gesessen habe, grundlos gezielt gegen das Gesicht getreten haben. Der Angeklagte habe hierbei Sneaker an den Füßen getragen. Aufgrund der Wucht des Trittes sei die männliche Person nach hinten umgekippt. An dem Auge der männlichen Person sei hierdurch ein blauer Fleck, der angeschwollen sei, entstanden.

Fall 5:

Anfang Juni 2023 soll sich der Angeklagte in ein Bekleidungsgeschäft in Saarbrücken begeben und dort eine Jogginghose im Wert von 89,99 Euro entwendet haben, indem er die Jogginghose in der Umkleidekabine über seine eigene Hose gezogen und die Kabine in der Absicht verlassen habe, die Jogginghose nicht zu bezahlen. Noch in dem Geschäft sei der Angeklagte von dem stellvertretenden Filialleiter hierauf angesprochen und aufgefordert worden, im Geschäft zu bleiben. Der Angeklagte habe daraufhin die Flucht ergriffen. Der stellvertretende Filialleiter habe den Angeklagten im Anschluss daran verfolgt, ihn nach etwa 150 Metern erreicht und ihn zum Stehenbleiben aufgefordert. Der Angeklagte sei sodann stehengeblieben, habe sich umgedreht und ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm aus einer Hosentasche geholt, welches er in Hüfthöhe in einer Entfernung von etwa drei Metern in Richtung des stellvertretenden Filialleiters gehalten habe. Hierbei habe der Angeklagte den Einsatz des Messers mit den Worten „komm her“ angedroht, um den stellvertretenden Filialleiter von einer weiteren Verfolgung abzuhalten und sich den Erhalt des Diebesgutes zu sichern. Der stellvertretende Filialleiter habe sich schließlich unter dem Eindruck der Drohung zurück zum Geschäft begeben und die Polizei verständigt.

Fortsetzungstermine sind auf den 26.03.2024, 27.03.2024, 03.04.2024 und den 11.04.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 14.03.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 3670/23

Der am 02.02.2024 begonnene Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 04.04.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 14.03.2024, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 9980/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 57 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köngernheim wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll Anfang Juni 2022 nach reichlichem Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Koblenz teilgenommen haben, obwohl er infolge des vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Bei der Fahrt sei er aufgrund alkoholbedingter Fahrfehler von der Fahrbahn abgekommen und mehrfach gegen eine Leitplanke in einem Baustellenbereich gefahren. Hierdurch sei eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet worden. Bei einer anschließenden Kontrolle durch die Polizei auf einem Autobahnparkplatz habe er einen Polizeibeamten als „Penner, Arschloch, Wichser und Schwanzlutscher“ tituliert. Er sei sodann zur Polizeidienststelle nach Mendig verbracht worden, wo er einen anderen Polizeibeamten als „Schwuchtel und Schwanzlutscher“ bezeichnet habe. Schließlich habe er im weiteren Verlauf der Maßnahme vor den Polizeibeamten sein Geschlechtsteil entblößt und zwei Polizeibeamte aufgefordert „ihm einen zu blasen“.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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