Mittwoch, den 12.03.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 10123/24
Der am 06.02.2025 begonnene Prozess wegen (besonders) schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, den 12.03.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 14574/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2022 in alkoholisiertem Zustand mit einem Pkw die B 428 aus Frei-Laubersheim kommend in Fahrtrichtung Bad Kreuznach befahren haben. Im Bereich der Anschlussstelle Hackenheim habe er ohne Beachtung des Gegenverkehrs einen Traktor mit Anhänger überholt und sei hierbei mit einem auf der Gegenfahrbahn fahrenden Pkw frontal zusammengestoßen. Die Fahrerin dieses Pkws sei hierdurch derart schwer verletzt worden, dass sie noch am selben Tag in einem Krankenhaus ihren Verletzungen erlag.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 21.03.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 13.03.2025, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1042 Js 16935/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Juni 2022 in der Wohnung einer Frau insgesamt 5,679 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von mindestens 4,811 Gramm und 53,15 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens 7,118 Gramm verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.03.2025 bestimmt worden.