Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 12. Kalenderwoche 2017

Montag, 20.03. 2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 27 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2015 5,34 Gramm Amphetamin in seiner Küche verwahrt haben, ohne über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Der geständige Angeklagte wendet sich mit der Berufung nur gegen das Strafmaß, so dass der Schuldspruch rechtskräftig ist.

Montag, 20.03.2017, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

In erster Instanz wurde der vorbestrafte 29 Jahre alte Angeklagte aus Weinsheim durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Zudem verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,-- €. Der Angeklagte soll im November 2014 trotz eines bestehenden Hausverbotes eine Gaststätte aufgesucht und dort einer Person den Mittelfinger gezeigt haben. Ferner soll er im Februar 2014 eine Wohnungstür beschädigt haben.

Dienstag, 21.03.2017,09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 26 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Stromberg und dem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trechtingshausen gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vor.
Die Angeklagte soll nach der Anklageschrift im Februar 2016 in Stromberg aufgrund eines gemeinsam mit dem Angeklagten gefassten Tatplans den Geschädigten in eine Falle gelockt haben, indem sie ihm vorgespiegelt habe, mit ihm nach Berlin fahren zu wollen. Nach einiger Zeit sei dann unvermittelt der Angeklagte hinzugekommen und habe den Geschädigten mit einem Eisenschlagstock niedergeschlagen. Die Angeklagte habe dem Geschädigten mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Als auf die Hilfeschreie des Geschädigten Zeugen hinzugeeilt seien, hätten die Angeklagten einen Karton mit einer Spielekonsole und die Sporttasche mit der Bekleidung des Opfers, auf die sie es von Anfang an abgesehen hätten, an sich genommen und seien geflüchtet, hätten aber auf der Flucht gestellt werden können.

Dienstag, 21.03.2017, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 36 Jahre alte, erheblich, auch einschlägig, vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln sowie wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit versuchtem unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln in fünf Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Juli 2015 und davor in seiner Wohnung in Idar-Oberstein Cannabis-Pflanzen gezüchtet haben, die ein Erntegewicht von 74,22 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 1, 44 Gramm THC ergeben hätten Ein Teil hiervon sei zum Weiterverkauf bestimmt gewesen. Ferner habe er in vier Fällen im Juni und Juli 2015 dem Betäubungsmittelrecht unterfallende Kräutermischungen im Internet bestellt. Die Sendungen seien auf dem Postweg beschlagnahmt worden. Im Juli 2015 habe er von einem Dealer auf einem Parkplatz in Idar-Oberstein 50 Gramm Amphetamin und 50 Gramm Cannabis kaufen wollen. Noch vor Abwicklung des Geschäfts sei die Festnahme durch die Polizei erfolgt.
Der Angeklagte hat erstinstanzlich die Absicht bestritten, die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterveräußern zu wollen.

Mittwoch, 22.03.2017, 09.00 Uhr 6. Strafkammer (Wein-und Lebensmittelstrafkammer)

Der am 15.03.2017 begonnene Prozess wegen Urkundenfälschung u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 22.03.2017, 10.30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 27.03.2017, 29.03.2017

Donnerstag, 23.03.2017, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Die 36 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Dornburg (Westerwald) ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte soll in einer Videothek, die sie gemeinsam mit ihrem mitangeklagten Ehemann – dessen Verurteilung zu einer Geldstrafe ist rechtskräftig – betrieben hat, einen Automat aufgestellt haben, mit dem online Sportwetten platziert werden konnten. In Rheinland-Pfalz sei die Vermittlung von Sportwetten nicht genehmigungsfähig, so dass die Angeklagte auch die erforderliche behördliche Erlaubnis nicht gehabt habe. Die Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass sie davon ausgegangen sei, einer besonderen behördlichen Genehmigung nicht zu bedürfen.

Donnerstag, 23.03.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 27 Jahre alten, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Köln, der zurzeit in anderer Sache in Haft ist, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Mai 2016 während eines Hafturlaubs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mi einem PKW von Rheinböllen zu einem Supermarkt nach Simmern gefahren sein. In diesem Supermarkt soll er zwei T-Shirts und eine Sporthose entwendet haben. Sodann soll er wieder mit dem PKW zurück nach Rheinböllen gefahren sein. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Freitag, 24.03.2017, 11.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 07.03.2017 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

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