Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 12. Kalenderwoche 2019

Montag, 18.03.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern/Hunsrück wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll in einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Landgericht Bad Kreuznach im Jahr 2012, in welcher er als Partei beteiligt war, wahrheitswidrige Aussagen getroffen haben und hierdurch das Landgericht dazu veranlasst zu haben, in gutem Glauben an die Richtigkeit der Aussagen des Angeklagten eine für den Angeklagten günstige Entscheidung zu treffen.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach von sich gewiesen, insbesondere sich dahingehend eingelassen, dass seine Aussage vor dem Landgericht Bad Kreuznach in der Mietrechtsstreitigkeit im Jahr 2012 nicht falsch gewesen sei.

Dienstag, 19.03.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Stipshausen wegen des Unternehmens der Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften in 5 Fällen, Vorrätighalten kinderpornographischer Schriften zur Besitzverschaffung in vier Fällen und Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2017 in 5 Fällen über Skype bzw. whatsapp an unbekannte Empfänger kinderpornographische Bilder und Videos geschickt haben. Auch soll der Angeklagte in einer Dropbox (Online-Speicher im Internet), auf die er zahlreichen unbekannten Nutzern Zugriff gewährt haben soll, im Zeitraum von August 2015 bis Juli 2016 zahlreiche kinderpornographische Bilddateien und Videodateien gespeichert haben. Schließlich sollen sich bei Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Juli 2017 auf dem PC des Angeklagten diverse aus dem Internet heruntergeladene kinderpornographische Bilder und Videos befunden haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den ihm vorgeworfenen Taten geständig eingelassen.

Freitag, 22.03.2019, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer

Das Landgericht Bad Kreuznach hat den 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Niederburg wegen Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall als Versuch, wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren sowie wegen versuchter Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ferner hat das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der Angeklagte soll Mitte April 2015 einem 13-jährigen Jungen 1 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum überlassen haben. Der 13-jährige Junge habe sodann das Cannabis an einen 14-jährigen Jungen zum Preis von 20 Euro weiterverkauft.

Ferner habe der Angeklagte Anfang 2015 den 13-jährigen Jungen dazu aufgefordert, Jugendliche als „Läufer“ für den Angeklagten anzuwerben. Der 13-jährige Junge habe daraufhin einen 17-Jährigen als „Läufer“ für den Angeklagten angeworben. Der Angeklagte soll daraufhin den 17-Jährigen beauftragt haben, 3 Gramm Haschisch zu veräußern. Die Veräußerung des dem 17-Jährigen vom Angeklagten zur Verfügung gestellten Haschisch sei aber gescheitert, weil der 17-Jährige einen Teil des Haschisch verloren habe und keine Abnehmer habe finden können.

Auch soll der Angeklagte im Mai 2015 dem 17-Jährigen einen Joint zum Eigenkonsum angeboten haben, was der 17-Jährige abgelehnt habe.

Schließlich habe der Angeklagte zwischen Mai und Juli 2015 den 17-Jährigen dazu aufgefordert eine Tüte mit ca. 5 Gramm Marihuana zum Preis von 10 Euro zu verkaufen. Der 17-Jährige soll dies abgelehnt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Landgericht geständig eingelassen.

Die Staatsanwalt Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Landgerichts Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert und aufgehoben und, soweit das Urteil aufgehoben wurde, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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