Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 12. Kalenderwoche 2022

Montag, 21.03.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Die Staatsanwaltsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 50 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe (Fall 1) sowie einen Mord unter dem Gesichtspunkt der Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe (Fall 2) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Zeitraum von 2014 bis zum 18.09.2021 in seinem Haus in Idar-Oberstein einen Revolver Smith & Wesson, Modell 686, Kaliber 357 Magnum, sowie eine Pistole Ceska 1945, Kaliber 6,35 mm Browning jeweils ohne die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis verwahrt haben. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis für die Schusswaffe und die halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu verfügen.

Fall 2:

Am 18.09.2021 soll sich der Angeklagte um 19:48 Uhr zu der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße in Idar-Oberstein begeben haben, um zwei Sechserträger Bier zu kaufen. Er soll den Verkaufsraum betreten haben, ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als der Angeklagte das Bier an der Kasse habe bezahlen wollen, soll der 20 Jahre alte Tankstellenmitarbeiter den Angeklagten auf seine Maskenpflicht hingewiesen haben. Nach einer kurzen Diskussion mit dem Angeklagten soll der Tankstellenmitarbeiter den Verkauf des Bieres an den Angeklagten verweigert haben, woraufhin der Angeklagte die Tankstelle verlassen haben soll.

Im Anschluss daran soll der Angeklagte, nachdem er um 20:00 Uhr in einer anderen Tankstelle Bier erworben haben soll, zunächst nach Hause gefahren sein. Zu Hause soll er sich immer mehr über die Situation in der Aral-Tankstelle geärgert haben und zu dem Schluss gekommen sein, dass er diese nicht auf sich beruhen lasse könne, sondern zeige müsse, dass es Grenzen gebe. Der Angeklagte soll sich seit langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet gefühlt haben und beschlossen haben, ein Zeichen zu setzen. Den Mitarbeiter der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein soll der Angeklagte als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Corona-Regelungen habe durchsetzen wollen.

In Ausführung dieses Entschlusses soll der Angeklagte den mit mehreren Patronen geladenen Revolver Smith & Wesson, Modell 686, Kaliber 357 Magnum eingesteckt haben und nochmal zu der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein gefahren sein. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, nicht über die zum Führen des Revolvers erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zu verfügen.

Um 21:19 Uhr soll der Angeklagte erneut den Verkaufsraum der Aral-Tankstelle in der Hauptstraße in Idar-Oberstein betreten haben. Er soll zunächst einen Sechserträger Bier genommen haben und mit diesem zur Kasse gegangen sein. Als der Angeklagte an der Reihe gewesen sei zu bezahlen, soll er die bis zu diesem Zeitpunkt von ihm noch getragene Mund-Nasen-Bedeckung heruntergezogen haben, um eine Reaktion des 20-jährigen Tankstellenmitarbeiters zu provozieren. Der Tankstellenmitarbeiter soll den Angeklagten aufgefordert haben, die Maske hochzuziehen. Der Angeklagte soll daraufhin den Revolver aus seiner Hosentasche gezogen haben, diesen auf den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter gerichtet haben und dem 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter aus kurzer Distanz mit dem Revolver in Tötungsabsicht in das Gesicht geschossen haben. Der 20-jährige Tankstellenmitarbeiter soll infolge des Kopfschusses zu Boden gefallen sein und vor Ort sofort an einem zentralen Regulationsversagen verstorben sein.

Nach der Schussabgabe soll der Angeklagte die Maske wieder über Mund und Nase gezogen haben und die Tankstelle verlassen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 25.03.2022, 31.03.2022, 01.04.2022, 06.04.2022, 08.04.2022, 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 22.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 9832/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Winterborn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexueller Belästigung und des Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Mitte Juli 2020 ein damals 11 Jahre altes Mädchen sowie ein damals 13 Jahre altes Mädchen zur Vornahme von Freizeitaktivitäten zu seinem Freizeit- und Wochenendgrundstück in Boos eingeladen haben. Bei dem Besuch der beiden Mädchen soll der Angeklagte die Mädchen aufgefordert haben, an ihren „Nippeln“ herumzuspielen. Das damals 13 Jahre alte Mädchen soll dieser Aufforderung nachgekommen sein.

Fall 2:

Bei einer weiteren Gelegenheit im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Mitte Juli 2020 soll sich der Angeklagte bei einem abermaligen Besuch des damals 11 Jahre alten Mädchens auf seinem Freizeit- und Wochenendgrundstück in Boos nackt ausgezogen haben, sein Penispiercing entfernt haben und das damals 11 Jahre alte Mädchen aufgefordert haben, ihm das Penispiercing wieder anzuziehen. Das damals 11 Jahre alte Mädchen soll dieser Aufforderung nicht nachgekommen sein.

Fall 3:

Ferner soll der Angeklagte bei einer weiteren Gelegenheit im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Mitte Juli 2020 einem damals 16 Jahre alten Mädchen, welches zu Besuch auf dem Freizeit- und Wochenendgrundstück des Angeklagten in Boos gewesen sei, mitgeteilt haben, dass sie einen hübschen Po habe. Auch soll der Angeklagte dem Mädchen in sexuell motivierter Absicht auf den Po geschlagen haben, wodurch sich das Mädchen belästigt gefühlt haben soll.

Fall 4:

Mitte Juli 2020 sollen sich im Rahmen einer bei dem Angeklagten durchgeführten polizeilichen Durchsuchung auf dem Mobiltelefon und Computer des Angeklagten 24 kinderpornographische Dateien und 66 jugendpornographische Dateien befunden haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Mittwoch, 23.03.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.03.2022, 05.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 09.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 24.03.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1023 Js 15210/19 (2)

Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 65 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederwörresbach wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Nach dem Anklagevorwurf soll der Angeklagte seit September 2015 bei einer Frau, die zwei Pflegekinder habe, als Hausmeister und Gärtner beschäftigt gewesen sein. Wenn die Pflegemutter arbeits- oder krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, soll der Angeklagte auf die Pflegekinder aufgepasst haben. Hierbei soll der Angeklagte im Zeitraum von Februar 2019 bis Mitte Juni 2019 in 17 Fällen an dem damals 16 Jahre alten weiblichen Pflegekind, welches an einer geistigen Behinderung leiden soll, gegen dessen Willen sexuelle Handlungen in Gestalt der Berührung der Brüste des Mädchens sowie des Berührens und des Eindringens in die Scheide des Mädchens mit seinen Fingern und seiner Zunge durchgeführt haben.

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach teilweise aufgehoben und insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 31.03.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 24.03.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 7404/21

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 50 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Sohren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll Mitte Mai 2021 in Sohren 16,39 Gramm Amphetamin, 1,20 Gramm MDMA und zwei Ecstasy-Pillen verwahrt haben.

Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

 

Freitag, 25.03.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 31.03.2022, 01.04.2022, 06.04.2022, 08.04.2022, 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

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