Montag, den 18.03.2024, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 9360/23
Der am 07.02.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 02.04.2024 bestimmt worden.
Dienstag, den 19.03.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 10629/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 49 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Die Angeklagte soll am 24.04.2022 an zwei Vertrauenspersonen der Polizei insgesamt 1,65 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 1,38 Gramm zum Preis von 200 Euro aus einem Vorrat von mindestens 10 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochlordigehalt von 8,3 Gramm verkauft haben.
Fall 2:
Weiterhin soll die Angeklagte am 30.04.2022 an zwei Vertrauenspersonen der Polizei 10,32 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 5,75 Gramm zum Preis von 800 Euro verkauft haben.
Fall 3:
Schließlich soll die Angeklagte am 30.04.2022 gegenüber den zwei Vertrauenspersonen der Polizei das ernst gemeinte Angebot abgegeben haben, diesen am „nächsten Samstag“ bis zu 50 Gramm Kokain verkaufen zu können.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Mittwoch, den 20.03.2024, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)
Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 27.03.2024 und den 10.04.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 21.03.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 8910/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Mitte März 2023 in einen Discounter-Markt in Rüdesheim begeben haben. Dort habe er eine Flasche Shampoo im Wert von 5,99 Euro in den von ihm mitgeführten Rucksack gesteckt in der Absicht, die Ware nicht zu bezahlen. Da der Angeklagte hierbei beobachtet worden sei, sei die Polizei benachrichtigt worden. Während der Wartezeit bis zum Eintreffen der Polizei habe der Angeklagte einen Zeugen unter anderem als „Drecksack“, „Arschloch“ und „Nazischwein“ bezeichnet.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.