Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 12. Kalenderwoche 2025

Montag, den 17.03.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 16885/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten seien mit Beschluss des Landgerichts Trier im Rahmen der Führungsaufsicht mehrere strafbewehrte Weisungen auferlegt worden, unter anderem die Weisungen, sich einmal monatlich persönlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, sich jährlich bis zu sechs Urinkontrollen beim Gesundheitsamt zu unterziehen sowie nach entsprechender Aufforderung unverzüglich bei einem Sachbearbeiter eines Präventionsprogramms persönlich zu erscheinen. Gegen jene Weisungen soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Dezember 2023 bis Mitte Januar 2024 in drei Fällen verstoßen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilweise geständig eingelassen.

 

Montag, den 17.03.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 10717/24

Der am 17.02.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 20.03.2025 und den 21.03.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 17.03.2025, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 3342/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat durch Urteil einen Einspruch einer 67 Jahre alten Angeklagten aus Bockenau gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen, da die Angeklagte sich eigenmächtig und ohne Entschuldigung aus dem auf ihren Einspruch hin bestimmten Termin zur Hauptverhandlung entfernt habe.

Der Angeklagten wird in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach ein Diebstahl zur Last gelegt. Sie soll Ende Februar 2024 aus einem Ladengeschäft in Rüdesheim Blumen im Gesamtwert von 8 Euro entwendet haben.

 

Montag, den 17.03.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1023 Js 11513/24

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bruschied wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben, obwohl er sich bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Montag, den 17.03.2025, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 11398/23

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.200 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll in Absprache mit einer Frau, die er im Jahr 2022 kennengelernt habe, Ende Mai 2023 sein Konto als Empfängerkonto für einen Geldeingang eines Mannes in Höhe von 4.200 Euro zur Verfügung gestellt haben. Jenes Geld habe aus einem von anderen Personen zum Nachteil dieses Mannes begangenen sogenannten „romance scam“ gestammt. Der Angeklagte soll dieses Geld nach Eingang auf seinem Konto in Absprache mit der Frau auf ein Konto einer ausländischen Gesellschaft weitergeleitet haben. Bei Weiterleitung des Geldes habe er leichtfertig verkannt, dass das Geld aus einer Straftat hergerührt habe.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim überwiegend geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 18.03.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1023 Js 10454/24 jug (2)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 53 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Gemünden (Hunsrück) vor, in zehn Fällen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen zu haben, und tateinheitlich hierzu in einem Fall einen pornographischen Inhalt einer Person unter 18 Jahren zugänglich gemacht zu haben, in einem Fall auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt oder durch entsprechende Reden eingewirkt zu haben und in zwei Fällen auf ein Kind durch einen Inhalt eingewirkt zu haben, um sich den Besitz an einem kinderpornographischen Inhalt zu verschaffen. Zudem wird dem Angeklagten tatmehrheitlich hierzu zur Last gelegt, in zwei Fällen auf ein Kind eingewirkt zu haben, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Angeklagten vornehmen oder von dem Angeklagten an sich vornehmen lassen soll.

Der Angeklagte steht nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen seit dem Jahr 2021 unter Führungsaufsicht. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde ihm unter anderem die strafbewehrte Weisung erteilt, keinen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen.

Gegen diese Weisung soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte März 2024 bis Mitte April 2024 in zehn Fällen verstoßen haben, indem er über das Internet Kontakt zu insgesamt zehn Mädchen unter 18 Jahren aufgenommen habe und sodann mit diesen über das Internet gechattet habe. Hierbei soll er unter anderem einem damals 17-jährigen Mädchen ein Bild seines entblößten Penis geschickt haben.

In zwei weiteren Fällen, die sich im Sommer des Jahres 2024 zugetragen haben sollen, habe der Angeklagte über das Internet Kontakt zu einem damals 12 Jahre alten Mädchen sowie einem damals 13 Jahre alten Mädchen aufgenommen. Er soll diese Mädchen jeweils gefragt haben, ob sie sich mit ihm treffen wollen würden, um sexuelle Handlungen mit ihm vorzunehmen.

Fortsetzungstermine sind auf den 08.04.2025, 11.04.2025, 15.04.2025, 06.05.2025 und den 13.05.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 18.03.2025, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1042 Js 16935/21

Der am 13.03.2025 beginnende Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 19.03.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24

Der am 26.02.2025 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 01.04.2025, 23.04.2025, 06.05.2025, 23.05.2025, 06.06.2025, 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 20.03.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 10717/24

Der am 17.02.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 21.03.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 21.03.2025, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) sowie einem 34 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) unter anderem vor, in einem Fall gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in einem weiteren Fall eine gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben.

In dem erstgenannten Fall wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, mit einer gesondert verfolgten weiteren Person im Jahr 2024 auf dem Technofestival Nature One 4496 Ecstasytabletten, 2,6 Kilogramm Amphetamin, 200 Gramm Kokain und 300 Gramm Haschisch zum Verkauf vorrätig gehalten haben zu haben und jene Substanzen auch teilweise auf dem Festival verkauft zu haben.

In dem zweitgenannten Fall wird den beiden Angeklagten zur Last gelegt, Mitte August 2024 zusammen mit einer gesondert verfolgten Person einen Mann in Simmern aufgesucht zu haben, um bei diesem Mann, mit Drohungen und notfalls auch mit Schlägen, Drogenschulden einzutreiben. In der Wohnung des Mannes sei es zu einem Streit über die bislang ausgebliebenen Geldzahlungen gekommen. Im Verlaufe dieses Streits habe der 34 Jahre alte Angeklagte dem Mann mehrfach mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen. Im Anschluss daran sollen die Angeklagten dem Mann eine Frist zur Zahlung gesetzt haben. Der 46 Jahre alte Angeklagte habe hierbei gegenüber dem Mann geäußert, dass, falls er seine Schulden nicht zahlen würde, er ihm einen „goldenen Schuss“ setzen würde und ihn anschließend am Bahnhof in Frankfurt am Main aussetzen würde.

Über die vorgenannten beiden Fälle hinaus, wird dem 46 Jahre alten Angeklagten zur Last gelegt, in mehreren weiteren Fällen mit Betäubungsmitteln, teilweise in nicht geringer Menge, sowie mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Dem 34 Jahre alten Angeklagten wird über die vorgenannten beiden Fälle hinaus vorgeworfen, in mehreren weiteren Fällen mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Schließlich wird einem dritten Angeklagten, einem 68 Jahre alten, wegen eines Betäubungsmitteldelikts vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) zur Last gelegt, dem 46 Jahre alten Angeklagten in einem Fall zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis Beihilfe geleistet zu haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 09.04.2025, 22.04.2025, 09.05.2025, 21.05.2025, 26.05.2025, 28.05.2025, 02.06.2025, 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 21.03.2025, 09:45 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 13286/24

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Idar-Oberstein einen Totschlag vor.

Der Angeklagte soll Ende September 2024 in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Idar-Oberstein mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Streit gehabt haben. Im Laufe der zunächst verbalen Auseinandersetzung habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine damalige Lebensgefährtin zu töten. Hierzu soll er seine damalige Lebensgefährtin mit beiden Händen am Hals gepackt und sie massiv gewürgt haben, bis sie bewusstlos geworden sei. Im Anschluss daran habe er aus der Küche ein Messer geholt und mit dem Messer vier Mal in die Halsvorderseite seiner damaligen Lebensgefährtin gestochen. An diesen Verletzungen sei sie innerhalb kurzer Zeit verstorben.

Fortsetzungstermine sind auf den 07.04.2025, 10.04.2025, 14.04.2025, 15.04.2025 und den 24.04.2025 bestimmt worden.

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