Dienstag, 27.03.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 47 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Mörschied (Kreis Birkenfeld) wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall1) sowie wegen Körperverletzung (Fall 2) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte soll im August 2015 in Idar-Oberstein ein Kantholz nach einem Zeugen, auf den er nicht gut zu sprechen gewesen sei, geworfen haben. Dem Zeugen, der aus einem Fenster geschaut habe, sei es noch gelungen dieses Fenster zu schließen, so dass er nicht getroffen worden sei. Eine Glasscheibe des Fensters sei jedoch zerstört worden, wodurch ein Schaden von 500, 00 € entstanden sei (Fall 1).
Im November 2015 soll der Angeklagte in Hottenbach (Kreis Birkenfeld) mit einem Zeugen in einen Disput geraten sein. Der Angeklagte habe die Fahrertür des Pkw des Zeugen so heftig zugeschlagen, dass die Tür den Zeugen getroffen habe. Der Zeuge habe eine Prellung am Ellbogen und eine Risswunde auf dem Nasenrücken erlitten (Fall 2). Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Taten abgestritten.
Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bad Kreuznach das Urteil des Amtsgerichts dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 1) und wegen fahrlässiger Körperverletzung (Fall 2) zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 1) verurteilt worden ist, und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben und insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.