Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 13. Kalenderwoche 2019

Montag, 25.03.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Würselen wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich im August 2016 auf dem Festival „Nature-One“ bei Kastellaun zu einem Preis von ca. 200 Euro bis 250 Euro mindestens 130 Ecstasytabletten und 5 Gramm Amphetamin verschafft haben und sodann einen Teil der Ecstaytabletten an verschiedene Abnehmer, unter anderem einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten, mit Gewinn veräußert haben. Aus dem Verkauf der Tabletten soll der Angeklagte insgesamt einen Erlös von 2.240 Euro erzielt haben.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Montag, 25.03.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Pirmasens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit einem Diebstahl sowie wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll sich Mitte November 2016 im Zuge von Verhandlungen über den Kauf eines Fahrzeuges von dem Verkäufer die Fahrzeugschlüssel aushändigen haben lassen und, als der Verkäufer vorübergehend abwesend gewesen sei, mit dem Fahrzeug davongefahren sein, ohne den ausgehandelten Kaufpreis zu bezahlen. Der Angeklagte soll dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein.

Ferner soll der Angeklagte Ende November 2016 mit dem entwendeten Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Schließlich soll der Angeklagte Mitte Januar 2017 für 9 Tage die Beherbergung in einem Hotel in Bad Kreuznach in Anspruch genommen haben, sodann aber wie von Anfang an geplant, die Hotelrechnung nicht bezahlt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Dienstag, 26.03.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) die Begehung eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vor.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Kirchberg (Hunsrück), soll in der Asylbewerberunterkunft nach vorheriger verbaler Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner mit einem Küchenmesser mit einer Länge von ca. 10 cm in Richtung der linken Brusthälfte des Mitbewohners gestochen haben. Der Mitbewohner habe den Stich jedoch mit der Hand abwehren können und sich dabei lediglich eine Schnittwunde am Finger zugezogen. Der Angeklagte sei sodann von weiteren Mitbewohnern zurückgehalten worden. Dabei soll der Angeklagte geschrien haben, dass er seinen Mitbewohner umbringen werde. Der Angeklagte soll bei der Tat eine Alkoholisierung von 1,41 Promille aufgewiesen und unter Einfluss von Cannabis gestanden haben.

Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat bislang bestritten.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.03.2019 und den 02.04.2019.

Dienstag, 26.03.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zwei Angeklagte wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ferner hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen weiteren Angeklagten wegen Beihilfe zum Diebstahl im besonders schweren Fall zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die beiden zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten sind beide einschlägig vorbestraft. Der eine Angeklagte ist 36 Jahre alt und kommt aus Würselen, der andere Angeklagte ist 27 Jahre alt und kommt aus Stolberg.

Jene beiden Angeklagten sollen in der Nacht des 13.02.2018 über das Dach eines Supermarktes in einen Supermarkt in Rüdesheim eingedrungen sein mit dem Ziel aus dem Supermarkt Waren und Geld zu entwenden. Beim Einsteigen in den Supermarkt soll jedoch der Alarm ausgelöst worden sein, woraufhin die beiden Angeklagten ohne Beute geflüchtet seien.

Darüber hinaus sollen jene beiden Angeklagten in der Nacht des 16.02.2018 abermals über das Dach in einen Supermarkt in Hargesheim eingedrungen sein. Diesmal sollen die Angeklagten beim Einsteigen in den Supermarkt keinen Alarm ausgelöst haben und sodann im Supermarkt diverse Waren in von ihnen mitgebrachte Müllsäcke, die dem Transport der Beute dienen sollten, verfrachtet haben. Die Angeklagten seien allerdings von dem Bäckerzulieferer gestört worden und sollen das Gebäude schließlich ohne die Beute verlassen haben.

An letzterem Vorfall in der Nacht des 16.02.2018 soll auch noch ein dritter Angeklagter, nämlich ein 30 Jahre alter, nicht vorbestrafter Mann aus Alsdorf beteiligt gewesen sein. Der dritte Angeklagte habe das Fahrzeug zum Abtransport der beabsichtigten Beute steuern sollen.

Die Angeklagten haben sich vor dem Amtsgericht zu den Taten teilweise geständig eingelassen.

Mittwoch, 27.03.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, in 21 Fällen gemeinschaftlich mit einem anderen Mann mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Der Angeklagte soll im Zeitraum Oktober bis Dezember 2017 bei 19 Gelegenheiten an einen Abnehmer jeweils 100 Gramm Amphetamin sowie bei einer Gelegenheit 300 Gramm Amphetamin zum Preis von 5,50 Euro bis 6,60 Euro pro Gramm veräußert haben.

Ferner soll der Angeklagte Ende Oktober 2018 in seiner Wohnung in Idar-Oberstein 101 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten bislang teilweise geständig eingelassen.

Donnerstag, 28.03.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 26.03.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 02.04.2019.

Donnerstag, 28.03.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im November 2016 von einem Lieferanten 10 g Amphetamin zum Preis von 80 Euro gekauft haben.

Ferner soll der Angeklagte bei diesem Lieferanten im Zeitraum von November 2016 bis Mitte Januar 2017 100 g Amphetamin zum Preis von 7,50 Euro/Gramm gekauft und dieses sodann gewinnbringend weiterverkauft haben.

Schließlich soll der Angeklagte an zwei Tagen im Mai 2017 sowie an einem Tag im Juni 2017 mit einem Quad am öffentlichen Straßenverkehr in Kirn teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Freitag, 29.03.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 06.03.2019 begonnene Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. wird fortgesetzt.

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