Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 13. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 23.03.2020, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6
Az. 4 KLs 1042 Js 3582/16

Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, mit versuchter besonders schwererer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung weiterer Einzelstrafen aus anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Ferner hat das Landgericht Bad Kreuznach einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim, welcher der Bruder des 34 Jahre alten Angeklagten ist, wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Das Landgericht hat die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Schließlich hat das Landgericht Bad Kreuznach einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Die Angeklagten sollen an einem Abend im September 2013 zwei Drogendealer aus Kirn zu der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten in Bad Sobernheim, in der gerade eine größere Party stattgefunden habe, unter dem Vorwand 500 Ecstasy-Pillen kaufen zu wollen, bestellt haben. Die Angeklagten sollen beabsichtigt haben, den Dealern die Ecstasy-Pillen unter Gewaltanwendung zu entwenden. Die Idee zu diesem Vorgehen soll von dem 34 Jahre alten Angeklagten ausgegangen sein.

Im Laufe des Abends soll noch vor Erscheinen der beiden bestellten Drogendealer, unerwartet ein Bekannter der Angeklagten bei der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten erschienen sein. Der 30 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Angeklagte sollen diesen in der Dunkelheit für einen der Drogendealer gehalten haben. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll dem Bekannten in Umsetzung des gefassten Tatplanes mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen und diesem dabei die Nase gebrochen haben. Erst im Anschluss daran sollen der 30 Jahre alte Angeklagte und der 33 Jahre alte Angeklagte erkannt haben, dass es sich bei der erschienenen Person nicht um einen der Drogendealer gehandelt habe.

Die beiden bestellten Drogendealer sollen an dem besagten Abend erst einige Zeit später bei der Wohnung des 34 Jahre alten Angeklagten eingetroffen sein. In Umsetzung des gemeinschaftlich gefassten Tatplans sollen die Angeklagten den beiden Drogendealern unter Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt die bestellten 500 Ecstasy-Pillen abgenommen haben, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Einen Großteil dieser Ecstasy-Pillen soll der 34 Jahre alte Angeklagte im Nachgang der Tat gewinnbringend weiterveräußert haben. Die übrigen Ecstasy-Pillen seien von den Angeklagten und den Partygästen konsumiert worden.

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe vor dem Landgericht Bad Kreuznach überwiegend eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat im Rahmen seiner Revisionsentscheidung das Urteil des Landgerichts in seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 25.03.2020, 30.03.2020, 01.04.2020, 07.04.2020.

 

Dienstag, 24.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1023 Js 13041/18

Der am 03.03.2020 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.04.2020 und den 15.04.2020.

 

Dienstag, 24.03.2020, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 7713/19

Der am 20.12.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 24.03.2020, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1022 Js 11162/18

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen jetzt 78 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Staudernheim wegen unerlaubtem Umgangs mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt.

Der Angeklagte soll seit etwa 10 Jahren einen LKW der Marke IFA auf einer Wiese, die zum Grundstück des Angeklagten gehört, abgestellt haben. Das Fahrzeug soll aufgrund eines Getriebeschadens weder bewegungs- noch betriebsfähig sein und weiterhin Motoröl und andere Betriebsstoffe enthalten. Das Fahrzeug soll den Naturgewalten, Tieren und dem ungehinderten Zugriff Dritter ausgesetzt sein.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr für die Umwelt ausgehe.

 

Mittwoch, 25.03.2020, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 6
Az. 4 KLs 1042 Js 3582/16

Der am 23.03.2020 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 30.03.2020, 01.04.2020, 07.04.2020.

 

Donnerstag, 26.03.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1042 Js 13256/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 35 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Nannhausen wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2019 mit einem PKW die A61 zwischen Stromberg und Rheinböllen befahren haben. Dabei soll vor ihm auf der rechten Spur die Geschädigte mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich von 60 km/h gefahren sein. Der Angeklagte soll mehrfach so dicht aufgefahren sein, dass die Geschädigte das Kennzeichen des Angeklagten im Rückspiegel nicht mehr habe erkennen können. Der Angeklagte soll, noch während die Geschädigte die Spur wechselte, an dieser vorbeigefahren sein und dabei mit seinem Außenspiegel ihren Außenspiegel berührt haben, sodass die Abdeckung abflog.  

Der Angeklagte hat angegeben, dass er sich an die konkrete Situation nicht erinnern könne.

 

Freitag, 27.03.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 8171/19

Der am 09.03.2020 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 27.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.04.2020, 17.04.2020, 30.04.2020, 20.05.2020, 03.06.2020, 19.06.2020, 03.07.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.

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