Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 13. Kalenderwoche 2021

Montag, 29.03.2021, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1022 Js 14887/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den jetzt 27 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen wegen Vortäuschens einer Straftat in Tateinheit mit Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.

Im September 2018 soll der Angeklagte als Pförtner eines Bad Kreuznacher Parkhauses einen bewaffneten Überfall auf sich vorgetäuscht und einen ihm anvertrauten Bargeldbetrag in Höhe von ca. 1.700 € aus einem Tresor des Parkhauses entnommen haben.

Der Angeklagte hat die Tat in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht bestritten.

 

Dienstag, 30.03.2021, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1044 Js 8743/20

Die Staatsanwaltschaft Kreuznach wirft einem 41 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Berlin und einem 48 Jahre alten, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Düsseldorf schweren Bandendiebstahl in 14 Fällen vor. Beide Angeklagte befinden sich derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten sollen Teil einer international agierenden Tätergruppierung sein, die sich zur fortgesetzten Begehung von Kraftfahrzeugdiebstählen der Marke Mercedes-Benz zusammengeschlossen haben soll.

In der Zeit vom 16.10.2019 bis 09.01.2020 sollen die beiden Angeklagten an 14 entsprechenden Fahrzeugdiebstählen u.a. in Bad Kreuznach und weiteren Orten beteiligt gewesen sein.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. 

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.04.2021, 21.04.2021, 23.04.2021, 26.04.2021, 12.05.2021, 18.05.2021 und 19.05.2021.

 

Dienstag, 30.03.2021, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1022 Js 234/20

Die am 09.03.2021 begonnene Berufungsverhandlung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 09.04.2021.

 

Mittwoch, 31.03.2021, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 5375/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 34 Jahre alten Angeklagten aus Kirn von dem Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem Angeklagten vor, in den Morgenstunden des 27.01.2019 in Kirn mit einem Kraftfahrzeug am öffentlich Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er sich nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befunden habe. Dabei soll der Angeklagte eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, einen Unfall verursacht und sich anschließend vom Unfallort entfernt haben, ohne sich um den Schaden zu kümmern und die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person und seiner Beteiligung vor Ort zu ermöglichen. 

 

Donnerstag, 01.04.2021, 11:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1023 Js 13526/20 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem heute 37 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 26 Fällen vor, wobei er tateinheitlich in 22 Fällen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, davon in 14 Fällen den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und in 4 Fällen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen verwirklich haben soll. Weiterhin legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren sowie den sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Erwerb kinderpornographischer Schriften und die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften in 9 Fällen zur Last.    

In dem Zeitraum Dezember 2013 bis April 2016 soll sich der Angeklagte wiederholt an der im Jahr 2001 geborenen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.

Zwischen Mai 2018 und Juli 2019 soll der Angeklagte in zwei Fällen mit einer im Jahr 2003 geborenen Jugendlichen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben, wobei er dieser als Gegenleistung Marihuana und Amphetamin für den Eigenkonsum überlassen haben soll.

Im September 2020 soll der Angeklagte zudem über eine Internetplattform Kontakt zu einem 11 Jahre alten Kind aufgenommen haben. Aufgrund entsprechender Einwirkung durch den Angeklagten soll das Kind Nacktaufnahmen gefertigt und ihm diese über einen Messengerdienst geschickt haben.

Bei der Auswertung des Mobiltelefons des Angeklagten im September 2020 sollen schließlich ca. 200 Video- und Bilddateien mit kinder- bzw. jugendpornographischen Inhalten festgestellt worden sein, die er teilweise über einen Messengerdienst verbreitet haben soll.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 06.04.2021, 12.04.2021 und 04.05.2021.

 

Donnerstag, 01.04.2021, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 3553/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 49 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Worms wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitstrafe von 6 Monaten verurteilt und es dem Angeklagten für die Dauer von 5 Monaten untersagt, mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art am Straßenverkehr teilzunehmen.

Der Angeklagte soll am 26.01.2020 mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl der für das Fahrzeug erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht bestand und er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen sollen nicht für das Fahrzeug ausgegeben worden sein.

Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung des Amtsgerichts teilweise geständig eingelassen.

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