Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 13. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 29.03.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16861/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Leipzig vor, in 5 Fällen als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren Betäubungsmittel abgegeben zu haben sowie in 6 Fällen, hiervon in 5 Fällen gemeinschaftlich handelnd, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Fälle 1 bis 5:

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang 2019 bis zum Ende des Sommers 2019 aus seiner damaligen Wohnung in Idar-Oberstein heraus bei 5 Gelegenheiten an einen zum damaligen Zeitpunkt siebzehnjährigen jungen Mann jeweils 1 Gramm Amphetamin für 10 Euro verkauft haben. Der Angeklagte soll sich dabei bewusst gewesen sein, dass der Erwerber noch nicht 18 Jahre alt gewesen sei.

Fall 6:

Mitte November 2020 soll ein Bekannter des Angeklagten mindestens 30 Gramm Metamphetamin in die damalige Wohnung des Angeklagten in Idar-Oberstein verbracht haben. Der Angeklagte und sein Bekannter sollen beabsichtigt haben, diese Betäubungsmittel entsprechend eines gemeinsamen Tatplans mit Gewinn zu verkaufen. In der Wohnung des Angeklagten soll der Bekannte des Angeklagten an einen Abnehmer 30 Gramm Metamphetamin übergeben haben, wobei er als Gegenleistung 250 Gramm Amphetamin und 750 Gramm MDMA erhalten haben soll. Der Angeklagte und sein Bekannter sollen anschließend mit diesen Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben.

Fälle 7 bis 10:

Weiterhin soll der Bekannte des Angeklagten im Zeitraum ab September 2020 in mindestens 4 Fällen jeweils ca. 100 Ecstasy-Tabletten und mindestens 10 Gramm Metamphetamin, davon in 3 Fällen zudem 250 Gramm Marihuana und in einem Fall 400 Gramm Marihuana, in die Wohnung des Angeklagten verbracht haben. Die Betäubungsmittel sollen überwiegend zum gemeinschaftlichen Weiterverkauf mit Gewinn bestimmt gewesen sein.

Fall 11:

Der Angeklagte soll Ende März 2021 in einem Anwesen in Naunhof in einer Tasche 20,72 Metamphetamin, 4,75 Gramm MDMA, 0,4 Gramm Metyhlphenidat sowie 9 Tabletten Lorazepam zum Zwecke des Weiterverkaufs mit Gewinn verwahrt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 07.04.2022 und den 08.04.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 29.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1025 Js 6405/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der im Vorfeld Alkohol und Drogen konsumiert haben soll, soll Mitte April 2020 zusammen mit zwei weiteren Personen in Bad Kreuznach die Beförderung durch ein Taxi in Anspruch genommen haben. Nach Abschluss der Beförderung soll der Taxifahrer sich bei dem Angeklagten und den beiden weiteren Personen erkundigt haben, wer den Fahrpreis in Höhe von 10,10 Euro bezahle. Der Angeklagte soll hieraufhin, nachdem er das Taxi bereits verlassen habe, ein ca. 20 cm langes Brotmesser aus seinem Rucksack gezogen und in Bauchhöhe in Richtung des ebenfalls aus dem Taxi ausgestiegenen Taxifahrers gehalten haben. Dabei soll der Angeklagte die Worte geäußert haben „Gleich bekommst du dein Geld.“. Durch jenen Ausspruch und das Vorhalten des Messers habe der Angeklagte bezwecken wollen, dass der Taxifahrer auf die Geltendmachung seiner Forderung verzichtet. Der Taxifahrer soll sodann wieder in sein Taxi eingestiegen sein und versucht haben, die Zentrale zu rufen. Der Angeklagte habe im Anschluss daran mit dem Messer auf die Seitentür des Taxis eingestochen. Der Taxifahrer soll im Zuge dessen mit dem Taxi weggefahren sein, ohne den Fahrpreis erhalten zu haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er keine Angaben zur Sache machen könne, da er sich auf Grund seines Alkohol- und Drogenkonsums an nichts mehr erinnern könne.

 

Mittwoch, 30.03.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 09.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 31.03.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 01.04.2022, 06.04.2022, 08.04.2022, 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

 

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