Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 13. Kalenderwoche 2025

Montag, den 24.03.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 10914/21 (2)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Sien vom Tatvorwurf des Betruges freigesprochen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, Anfang des Jahres 2021 dem Jobcenter in Bad Kreuznach bewusst nicht mitgeteilt zu haben, dass er zeitweise einer Arbeitsstelle nachgegangen sei. Infolgedessen soll er vom Jobcenter zu Unrecht 560 Euro ausgezahlt bekommen haben.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Angeklagten vom Tatvorwurf des Betruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da eine vorsätzliche Täuschung des Jobcenters durch den Angeklagten nicht habe nachgewiesen werden können.

 

Montag, den 24.03.2025, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1025 Js 4019/24

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2023 ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Idar-Oberstein ohne deren Wissen und Zustimmung auf einem Tonträger aufgenommen haben und anschließend daraus ein fünfseitiges „Gedächtnisprotokoll“ erstellen haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen.

 

Mittwoch, den 26.03.2025, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1023 Js 16452/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte November 2023 nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss mit einem Pkw ohne Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er alkoholbedingt mit einem parkenden Fahrzeug kollidiert, welches hierdurch totalbeschädigt worden sei. 

Fall 2:

Im Anschluss daran soll er sich fußläufig von der Unfallstelle entfernt haben und erst später die notwendigen Feststellungen hinsichtlich seiner Unfallbeteiligung ermöglicht haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 26.03.2025, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 2410/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 48 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.260 Euro verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 mehrere Männer in Baumholder als „Nazis“ bezeichnet haben und diesen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben.

Fall 2:

Ferner soll sie an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag im Dezember 2022 in Idar-Oberstein ein Auto zerkratzt haben, da sie auf den Besitzer des Fahrzeuges wütend gewesen sei.

Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

 

Donnerstag, den 27.03.2025, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1023 Js 15635/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 47 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften Angeklagten aus Warschau wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitglied einer professionell organisierten Gruppe aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern gewesen sein, die sich zusammengeschlossen haben sollen, um älteren Personen eine Notlage vorzuschwindeln, die lediglich durch die Übergabe von Geld abgewendet werden könne. 

In Umsetzung dieses Tatplans sei einer Frau aus Kirn Mitte Oktober 2023 in einem Telefonat, welches von einem bislang unbekannten Mittäter geführt worden sei, der sich als vermeintlicher Staatsanwaltschaft ausgegeben habe, vorgespiegelt worden, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und zur Abwendung einer vier bis sechswöchigen Haft ein Betrag in Höhe von 220.000 Euro an das Amtsgericht gezahlt werden müsse. Ferner sei der Frau mitgeteilt worden, dass ein Mitarbeiter des Amtsgerichts an die Wohnadresse der Frau kommen würde und das Geld abholen würde. Etwa zwei Stunden später sei der Angeklagte an der Wohnadresse der Frau erschienen. Die Frau habe dem Angeklagten 212.000 Euro in bar ausgehändigt. Der Angeklagte soll diesen Geldbetrag später an einen Mittäter übergeben haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.

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