Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 14. Kalenderwoche 2019

Montag, 01.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rotenburg (Wümme) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verkehrsgefährdung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll in Simmern/Hunsrück mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle soll der Angeklagte in Simmern/Hunsrück von der Polizei kontrolliert worden sein und den Polizeibeamten sodann einen gefälschten rumänischen Führerschein vorgelegt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem rumänischen Führerschein um eine Fälschung gehandelt habe.

Montag, 01.04.2019, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frauenberg wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2018 eine Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin damit bedroht haben, ihr ein Messer in den Rücken zu stechen. Anlass der Drohung soll ein Disput zwischen dem Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin über das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gewesen sein. Im Rahmen des Disputs soll die Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin angeboten haben, sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, damit die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten auch mal ausgehen könne. Dies soll dem Angeklagten derart missfallen haben, dass er die Freundin seiner Lebensgefährtin zunächst beleidigt und wenige Tage später in der dargestellten Weise bedroht haben soll.

Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Dienstag, 02.04.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sprendlingen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Januar 2016 an eine Abnehmerin 1 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 5.000 Euro verkauft haben. Diese habe das Amphetamin weiterverkaufen sollen. Der Angeklagte habe an dem Verkaufsgewinn beteiligt werden soll.

Ferner soll der Angeklagte an die genannte Abnehmerin Mitte Oktober 2016 590 Gramm Amphetamin verkauft haben. Auch dieses Amphetamin habe von der Abnehmerin unter Gewinnbeteiligung des Angeklagten weiterverkauft werden sollen. Anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung bei der Abnehmerin sei das Amphetamin aber sodann sichergestellt worden.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht abgestritten.

Dienstag, 02.04.2019, 14:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Roxheim wegen Nachstellung in Tateinheit mit Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wurde bereits mehrfach strafrechtlich verurteilt, weil er eine ehemalige Schulkollegin aus Roxheim fortwährend „gestalkt“ haben soll. Bereits mit Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach im Jahr 2007 wurde dem Angeklagten verboten, sich der Wohnung seiner ehemaligen Schulkollegin auf weniger als 150 Meter zu nähern.

Mitte Januar 2018 soll der Angeklagte sich an zwei Abenden, entgegen der weiterhin gültigen Anordnung, sich der Wohnung seiner ehemaligen Schulkollegin nicht auf weniger als 150 Meter zu nähern, auf den Balkon des Grundstücks seiner ehemaligen Schulkollegin begeben haben. An einem der besagten Abende soll der Angeklagte gegen die Balkontür geschlagen und getreten haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er sich an die Vorfälle nicht mehr erinnern könne, es aber sein könne, dass er jedenfalls an einem der besagten Abende auf dem Balkon des Grundstücks seiner ehemaligen Schulkollegin gewesen sei.

Mittwoch, 03.04.2019, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den drei Angeklagten die gemeinschaftliche Begehung eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor.

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 28-jährigen, einschlägig vorbestraften Mann aus Bad Kreuznach, einen 23-jährigen, einschlägig vorbestraften Mann aus Sprendlingen sowie um einen 29-jährigen, einschlägig vorbestraften Mann aus Geretsried (Landkreis Bad Tölz).

Die Angeklagten sollen Anfang April 2018 in einer Gaststätte in Bad Kreuznach einen Streit mit einem Gast der Gaststätte gehabt haben und diesen geschlagen haben. Der Betreiber der Gaststätte soll daraufhin die Angeklagten aufgefordert haben, seine Gaststätte zu verlassen. Die Angeklagten seien dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sodass der Betreiber der Gaststätte gedroht habe, die Polizei zu rufen. Die Angeklagten sollen sodann auf den Betreiber der Gaststätte eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sei. Einer der Angeklagten soll den auf dem Boden liegenden Betreiber der Gaststätte gewürgt haben, während die beiden anderen Angeklagten den auf dem Boden liegenden Betreiber der Gaststätte mit den Fäusten geschlagen und ihn mit den Füßen getreten haben sollen. Erst als die Ehefrau des Betreibers der Gaststätte laut geschrien habe, „Hört auf. Er ist tot, er ist tot!“ hätten die Angeklagten von dem Betreiber der Gaststätte abgelassen. Der Betreiber der Gaststätte sei bewusstlos gewesen. Er soll von der Tat multiple Schädel- und Rippenprellungen, hingegen keine bleibenden Schäden davongetragen haben.

Die Angeklagten haben sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.04.2019 sowie den 17.04.2019.

Donnerstag, 04.04.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.04.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 17.04.2019.

Donnerstag, 04.04.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 48 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Hackenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang September 2016 bei zwei Gelegenheiten am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Die Fahrerlaubnis wurde dem Angeklagten wenige Monate vor den Taten in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr entzogen.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht abgestritten.

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