Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 14. Kalenderwoche 2022

Montag, 04.04.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1041 Js 9772/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 35 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fälle 1-3:

Der Angeklagte steht nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe unter Führungsaufsicht. Der Angeklagte soll trotz mehrfacher Aufforderungen gegen seine im Rahmen der Führungsaufsicht zu erbringenden Weisungen - u.a. Wahrnehmung von Terminen zur Suchmittelkontrolle – verstoßen haben.

Fall 4:

Mitte Oktober 2019 soll der Angeklagte vor einem Modehaus eine schwarze Winterjacke zum Preis von 69,90 EUR von einem Bekleidungsständer genommen haben, diese angezogen haben und ohne die Jacke zu bezahlen davongegangen sein.

Fall 5:

Ebenfalls Mitte Oktober 2019 soll der Angeklagte in einem Supermarkt eine Flasche Wodka zum Preis von 5,99 EUR eingesteckt haben und das Geschäft verlassen haben, ohne die Ware bezahlt zu haben.

Fall 6:

Anfang September 2019 soll der Angeklagte 7 Gramm Haschisch, 0,45 Gramm Marihuana und 2,12 Gramm Amphetamin verwahrt haben, wobei er sich über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben soll.

Fall 7:

Anfang November 2019 soll der Angeklagte 0,3 Gramm Amphetamin und 0,7 Gramm Haschisch verwahrt haben, wobei er sich über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben soll.

Fall 8:

Mitte Januar 2020 soll der Angeklagte 10,6 Gramm Haschisch verwahrt haben, wobei er sich über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben soll.

Fall 9:

Ende März 2020 soll der Angeklagte 0,7 Gramm Amphetamin verwahrt haben, wobei er sich über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben soll.

Fall 10:

Mitte Juli 2020 soll der Angeklagte grundlos nach zwei neben ihm sitzenden anderen Personen mit der flachen Hand geschlagen haben, wobei er mit dem Schlag beide Personen getroffen haben soll. Dadurch sei die Brille der einen Person beschädigt worden. Die andere Person soll durch den Schlag ein Hämatom und eine Schwellung neben dem linken Auge erlitten haben.

Fall 11:

Anfang Juli 2020 soll der Angeklagte 14 Gramm Amphetamin verwahrt haben, wobei er sich über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben soll.

Fälle 12 und 13

Mitte September 2020 soll er aus einem Supermarkt Fruchtgummi und Limonade im Wert von 3,58 EUR und Frikadellen entwendet haben.

Fall 14

Der Angeklagte soll zwei Mettbrötchen und zwei Fleischkäsebrötchen im Wert von 8,00 EUR entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Dienstag, 05.04.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 6

Az.: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, 06.04.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 3 Ns 1042 Js 16999/18

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Sommer 2017 bei einem Dealer 3 kg Marihuana für 8.400,00 EUR erworben haben. Von diesen 3 kg Marihuana soll er 2,7 kg an unbekannte Abnehmer mit Gewinn weiterverkauft haben, wobei er zumindest einen Gewinn von 1,00 EUR pro Gramm erzielt haben soll.

Fall 2:

Im November 2017 soll der Angeklagte 2 kg Marihuana zum Preis von 6.000,00 EUR auf Kommission mit dem Ziel, das Betäubungsmittel mit Gewinn an seine Abnehmer weiter zu veräußern, erworben haben. Der Angeklagte soll zumindest 1,00 EUR Gewinn pro Gramm Marihuana gemacht haben.

Soweit dem Angeklagten außerdem vorgeworfen wurde, Anfang Dezember 2017 von einem nicht bekannten Lieferanten 1 kg Marihuana zu einem Preis von 3.500,00 EUR erworben zu haben, hat das Amtsgericht den Angeklagten hinsichtlich dieses Tatvorwurfs freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht bestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 12.04.2022 und den 21.04.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 06.04.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)

Az.: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 08.04.2022, 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 08.04.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)

Az.: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

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