Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 15. Kalenderwoche 2022

Montag, 11.04.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)

Az.: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

Montag, 11.04.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1023 Js 17530/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Der in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Mainz unter Führungsaufsicht stehende Angeklagte soll mindestens in der Zeit vom 01.06.2020 bis 10.08.2020 gegen die ihm im Rahmen der Führungsaufischt auferlegten Weisungen bewusst und willentlich verstoßen haben.

 

Dienstag, 12.04.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az.: 2 KLs 1042 Js 17257/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten Angeklagten vor, unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben und versucht zu haben, einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einer Handlung genötigt zu haben und dadurch dem Vermögen des Genötigten einen Nachteil zugefügt zu haben, um sich zu Unrecht zu bereichern, wobei er bei der Tat ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet haben soll und tateinheitlich hierzu eine andere Person körperlich misshandelt  und an der Gesundheit geschädigt haben soll, wobei er die Tat mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen haben soll.

Fall 1:

Der Angeklagte soll am 20.12.2021 gegen 18:00 Uhr von einer gesondert verfolgten anderen Person 0,16 Gramm Heroin zum Preis von 30,00 EUR zum Zwecke des Eigenkonsums erworben haben. Hierbei soll er gewusst haben, dass er nicht im Besitz der für den Erwerb von Betäubungsmitteln erforderlichen Erlaubnis war.

Fall 2:

Am Morgen des 21.12.2021 soll er sich, da er mit der Qualität des am Vortrag erworbenen Heroins unzufrieden gewesen sein soll, erneut mit der gesondert verfolgten anderen Person getroffen haben. Er soll die andere Person entsprechend seiner vorgefassten Absicht, sich auf Kosten der anderen Person zu bereichern, am Kragen gefasst haben und die Rückgabe des für das Heroin am vorherigen Tag bezahlten Geldbetrages verlangt haben oder besseres Heroin. Zum Nachdruck seiner Forderung soll er hierbei für die andere Person gut sichtbar ein Cutter-Messer in seiner rechten Hand gehalten haben. Die andere Person soll sodann zum Zwecke der Verteidigung ihr mitgeführtes Messer gezogen haben und soll mit dem Griff des Messers gegen den Kopf des Angeklagten geschlagen haben. Im Rahmen der sich dabei entwickelnden Auseinandersetzung soll der Angeklagte mehrfach mit dem Griff des Cutter-Messers und mit seiner Faust auf die andere Person eingeschlagen haben und sie hierbei am rechten Auge und an der Lippe getroffen haben. Die andere Person soll eine Schwellung am Auge und eine blutende Lippe erlitten haben.

 

Mittwoch, 13.04.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)

Az.: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

 

 

 

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