Montag, 10.04. 2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 46 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall einen gefährlichen Gegenstand mit sich geführt zu haben. Der Angeklagte soll in drei Fällen zwischen August 2015 und Februar 2016 in Idar-Oberstein mindestens 50 Gramm Cannabis und 50 Gramm Amphetamin erworben haben und die Betäubungsmittel sodann entsprechend seinem vorgefassten Plan weiterverkauft haben (Fall 1 – 3). Bei einer Durchsuchung im Februar 2016 habe der Angeklagte in seiner Wohnung 97,31 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von 11,8 Gramm, 83, 6 Gramm Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 8,1 Gramm, weitere 28, 5 Gramm Marihuana, zwei Joints sowie zehn Ecstasy-Tabletten aufbewahrt. Er habe in seiner Wohnung zugriffsbereit über mehrere Taschenmesser verfügt (Fall 4).
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren eingeräumt, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.
Dienstag, 11.04.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 12.04.2017, 19.04.2017, 03.05.2017, 15.05.2017, 16.05.2017, 17.05.2017
Mittwoch, 12.04.2017, 09:00 Uhr 6. Strafkammer (Wein-und Lebensmittelstrafkammer)
Der Verhandlungstermin in dem am 05.04.2017 begonnenen Prozess wegen Verstoßes gegen weinrechtliche Vorschriften ist aufgehoben worden.
Mittwoch, 12.04.2017, 11.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 19.04.2017, 03.05.2017, 15.05.2017, 16.05.2017, 17.05.2017