Montag, 09.04.2018, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten Bedrohung und versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach soll der Angeklagte im Mai 2017 in Bad Kreuznach in der Wohnung seines Bruders mit dessen Mitbewohner in Streit geraten sein und dabei gedroht haben, diesen „abzustechen“. Hierbei habe der Angeklagte ein Kampfmesser in der Hand gehalten, das er anschließend wieder eingesteckt habe.
Anschließend sei der Angeklagte auch mit seinem Bruder in Streit geraten und habe mit dem Kampfmesser zunächst dreimal in Richtung des Bauches seines Bruders gestochen, sodann mit einer großen Ausholbewegung in Richtung des Halses, wobei der Angeklagte den Tod seines Bruders zumindest billigend in Kauf genommen habe. Aufgrund einer Ausweichbewegung seines Bruders habe der Angeklagte diesen mit dem Messer nur leicht am Hals getroffen, so dass dieser eine Schürfwunde erlitten habe. Dem Bruder des Angeklagten und seinem Mitbewohner sei es sodann gelungen, den Angeklagten zu Boden zu bringen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Der Angeklagte sei bei den Taten aufgrund Alkohol- und Drogenkonsums sowie einer leichten Intelligenzminderung in der Fähigkeit, sein Verhalten zu steuern, erheblich eingeschränkt gewesen.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert.
Montag, 09.04.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.
Dienstag, 10.04.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 20.03.2018 begonnene Prozess wegen schweren Raubes wird fortgesetzt.
Dienstag, 10.04.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 34 Jahre alten – auch einschlägig – vorbestraften Angeklagten aus Kirn in erster Instanz wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der vom Jobcenter Arbeitslosengeld II bezogen habe, soll entgegen seiner ihm bekannten Verpflichtung nicht angezeigt haben, dass er eine Tätigkeit im sozialversicherungspflichtigem Umfang aufgenommen habe und deshalb vom Jobcenter Leistungen im Umfang von rund 800,00 € zu Unrecht bezogen haben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er in dem maßgeblichen Zeitraum nicht gearbeitet habe. Sein vermeintlicher Arbeitgeber wolle ihm eins auswischen.
Dienstag, 10.04.2018, 11.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Windesheim erstinstanzlich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Januar 2017 38,51 Gramm Amphetamin verwahrt haben. Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte geständig.
Dienstag, 10.04.2018, 14.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Der 53 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Heidenrod (Rheingau-Taunus-Kreis) ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll im Dezember 2015 bei einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte am Flughafen Hahn versucht haben, einen Polizeibeamten, der sich an seinem Fahrzeug festgehalten habe, durch mehrmaliges Vor- und Zurückfahren zum Loslassen zu veranlassen. Gegen die daraufhin angeordnete Fesselung zum Zweck der Durchsuchung seines Fahrzeuges und seiner Person habe er sich gesperrt. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, den kontrollierenden Polizeibeamten nicht als solchen erkannt zu haben.
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit einem Teil der Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Dienstag, 10.04.2018, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 23 Jahre alten, - auch einschlägig - vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach in erster Instanz wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe im Januar 2017 in einer Diskothek Getränke bestellt und diese mit einem falschen Geldschein zu bezahlen versucht. Dem Angestellten der Diskothek sei der falsche Geldschein aufgefallen, er habe daraufhin dem Angeklagten weder Wechselgeld noch Getränke ausgehändigt.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er das Falschgeld nur einstecken gehabt habe, um seine Freundin zu beeindrucken. Beim Bezahlen der Getränke habe er versehentlich den falschen Geldschein aus seiner Tasche gezogen.
Mittwoch, 11.04.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 19 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar Oberstein Leistungserschleichung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem 23 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein Diebstahl sowie beiden Angeklagten gemeinschaftlich begangenen Diebstahl, erpresserischen Menschenraub und räuberische Erpressung vor.
Im September 2017 soll der ältere Angeklagte an der Haustür eines Zeugen in Idar-Oberstein geklingelt haben und diesen um eine Tasse Kaffee gebeten haben. Während der Zeuge ihm das Getränk gebracht habe, habe der Angeklagte dessen Mobiltelephon entwendet.
Noch am selben Tag sollen beide Angeklagte den Zeugen erneut aufgesucht haben. Hierbei sollen sie ihm zunächst – von dem Zeugen unbemerkt - ein Laptop und 120,00 € in bar entwendet haben. Der ältere Angeklagte habe den Zeugen dann gebeten, ihm 300,00 € zu leihen. Als der Zeuge sich geweigert habe, habe der jüngere Angeklagte sich vor die Tür des Wohnzimmers gestellt, so dass der Zeuge nicht mehr herausgekonnt habe. Der ältere Angeklagte habe dem Zeugen sodann einen Stoß versetzt, so dass dieser gestürzt sei und habe die Herausgabe von 300,00 € verlangt. Er habe den Zeugen ferner unterhalb der Rippen gedrückt, so dass dieser erhebliche Schmerzen erlitten habe und sich zur Herausgabe des Geldes bereit erklärt habe. Als der Zeuge das Geld aus seiner Geldbörse habe holen wollen, habe er festgestellt, dass diese von den Angeklagten bereits geleert worden sei. Er habe dem älteren Angeklagten daraufhin 150,00 €, die er in einem Schrank verwahrt gehabt habe, übergeben. Damit hätten sich die Angeklagten jedoch nicht zufrieden gegeben und hätten von dem Zeugen verlangt, dass er mit ihnen zu einem Geldautomat fahre. Der jüngere Angeklagte habe dem Zeugen damit gedroht, ihm ansonsten den Kiefer zu brechen und gesagt, dass besser ein paar Hundert Euro weg seien, als dass der Zeuge den Schädel eingeschlagen bekomme. Der ältere Angeklagte habe gedroht, den Zeugen mit der Faust zu schlagen. Die Angeklagten hätten den Zeugen gezwungen, mit ihnen in seinem Auto zur Sparkasse zu fahren. Dort habe der Zeuge aus dem Geldautomat 170,00 € abgehoben, die er dem älteren Angeklagten, der ihn währenddessen genau beobachtet habe, ausgehändigt habe.
Im August und September 2017 sei der jüngere Angeklagte bei acht Gelegenheiten mit dem Zug gefahren, ohne über eine gültige Fahrkarte zu verfügen.
Im August 2017 habe der jüngere Angeklagte in Koblenz einen Roller gefahren, der eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht habe, ohne über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen.
Im September 2017 habe der ältere Angeklagte auf einem Weinfest in Bingen einem 13jährigen Besucher des Festes dessen Musik-Box entwendet.
Der jüngere Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren einen Fall der Leistungserschleichung und die Fahrt ohne Fahrerlaubnis eingeräumt. Mit dem Geschehen in der Wohnung des Zeugen in Idar-Oberstein habe er nichts zu tun.
Donnerstag, 12.04.2018, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 19.03.2018 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt
Freitag, 13.04.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.