Montag, 08.04.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 58 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen uneidlicher Falschaussage in 2 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Strafverfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte September 2016 in seiner Wohnung 90 Gramm Haschisch verwahrt haben.
Ferner soll der Angeklagte in einem aus Anlass des in der Wohnung des Angeklagten aufgefundenen Haschisch durchgeführten Strafverfahrens gegen seine ehemalige Lebensgefährtin vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach Mitte Oktober 2017 sowie in der darauffolgenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach, nach Belehrung über sein Auskunftsverweigerungsrecht als Zeuge der Wahrheit zuwider ausgesagt haben, dass er keine Kenntnis von dem in seiner Wohnung Mitte September 2016 aufgefundenen Haschisch gehabt habe.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zu den Taten eingelassen.
Mittwoch, 10.04.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht zu haben.
Der Angeklagte soll Anfang April 2018 einem Freund per What’s-App gedroht haben, umzubringen. Der Angeklagte soll bei Begehung der Tat an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben.
Der Angeklagte hat sich zu der Tat bislang nicht eingelassen.
Mittwoch, 10.04.2019, 13:00 Uhr, 4. Strafkammer
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten, nicht vorbestrafen Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Verbreitung von kinderpornographischen Schriften in neun Fällen, wegen Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind in 56 Fällen, davon in 14 Fällen tateinheitlich mit Bestimmen eines Kindes zur Vornahme von sexuellen Handlungen an sich und in weiteren 14 Fällen tateinheitlich mit Herstellen von kinderpornographischen Schriften zum Zwecke der Verbreitung sowie wegen Herstellen von jugendpornographischen Schriften in 35 Fällen tateinheitlich mit Besitz von kinderpornographischen Schriften und Besitz von jugendpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind in 24 Fällen, davon in 6 Fällen tateinheitlich mit Bestimmen eines Kindes zur Vornahme von sexuellen Handlungen an sich in Tatmehrheit mit dem Herstellen von jugendpornographischen Schriften in 36 Fällen und dem Besitz von kinderpornographischen Schriften in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von nunmehr nur noch 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Gegen das Urteil des Landgerichts hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Donnerstag, 11.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Gau-Algesheim wegen Beleidigung in 4 Fällen, davon in einem Fall wegen tätlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Februar 2018 auf der Veranstaltung „Narrenkäfig“ in Bad Kreuznach gegenüber der Polizei Widerstand geleistet haben, als diese ihn nach Betäubungsmitteln durchsuchen wollte. So soll der Angeklagte einem Polizeibeamten ins Gesicht gespuckt haben. Ferner soll der Angeklagte diesen Polizeibeamten, als man ihn in das Polizeifahrzeug verbracht hatte, mehrfach beleidigt haben. Auch die übrigen bei dem Einsatz eingesetzten Beamten soll der Angeklagte mehrfach beleidigt haben. Der Angeklagte soll bei Begehung der Tat eine Alkoholisierung von 1,48 Promille aufgewiesen haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht bestritten.