Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 15. Kalenderwoche 2021

Montag, 12.04.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 13526/20 jug

Der am 01.04.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.04.2021 sowie den 04.05.2021 bestimmt worden.

 

Montag, 12.04.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 16994/19

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2019 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr auf der L 175 teilgenommen haben. Im Rahmen einer von der Polizei veranlassten Blutprobe soll bei dem Angeklagten unter Berücksichtigung eines Nachtrunks des Angeklagten eine Blutalkoholkonzentration zum Fahrtzeitpunkt in Höhe von 1,00 Promille festgestellt worden sein.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht eingeräumt, dass er vor Fahrtantritt ca. 3 Flaschen Bier getrunken habe und nach der Fahrt eine weitere Flasche Bier (0,5 l) sowie eine halbe Desperados-Flasche (0,65 l) getrunken habe.

 

Dienstag, 13.04.2021, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 13526/20 jug

Der am 01.04.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 04.05.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 14.04.2021, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18

Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.04.2021, 10.05.2021, 27.05.2021 sowie den 04.06.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 14.04.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 9219/20 jug

Der am 07.04.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 15.04.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgerichtssache)
Az: 1 Ks 1041 Js 914/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 48 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun die Begehung eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Mitte Januar 2020, abends, mit einem ehemaligen Arbeitskollegen in einen Streit geraten sein. Anlass des Streites soll gewesen sein, dass der ehemalige Arbeitskollege von dem Angeklagten die Rückzahlung eines Betrages von 60 Euro, die er dem Angeklagten kurze Zeit zuvor anlässlich eines gemeinsam geplanten Bordellbesuchs gegeben habe, gefordert habe, wohingegen der Angeklagte gegenüber seinem ehemaligen Arbeitskollegen abgestritten habe, von diesem 60 Euro erhalten zu haben. Sowohl der Angeklagte als auch der ehemalige Arbeitskollege sollen zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein. Aus Anlass jener Streitigkeit soll sich zwischen dem Angeklagten und seinem ehemaligen Arbeitskollegen eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt haben. Der ehemalige Angeklagte soll zunächst dem Angeklagten einen Stoß versetzt haben, im Zuge dessen der Angeklagte versucht habe, seinen ehemaligen Arbeitskollegen mit der Faust in das Gesicht zu schlagen. Dem ehemaligen Arbeitskollegen soll es hierbei gelungen sein, den Arm des Angeklagten zu greifen und diesen zu sich zu ziehen. Hierbei sollen beide Beteiligten zu Boden gefallen sein. Im Verlauf der sich anschließenden Rangelei auf dem Boden soll der ehemalige Arbeitskollege auf dem Angeklagten gelegen haben und mit seinem rechten Unterarm auf den Hals des Angeklagten gedrückt haben. Der Angeklagte soll daraufhin ein Taschenmesser aus der Tasche eines Kleidungsstückes gezogen haben, dieses geöffnet haben und mit dem Messer, ohne dies vorher anzudrohen, mehrfach in Richtung der Brust- und Bauchregion seines ehemaligen Arbeitskollegen zugestochen haben. Der ehemalige Arbeitskollege soll hierdurch in der Bauch- und Brustregion mehrere Stichwunden und Schnittverletzungen erlitten haben. Jene Verletzungen hätten im Rahmen einer Not-Operation chirurgisch versorgt werden müssen. Eine akute Lebensgefahr habe nicht bestanden.

Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger zum Tatvorwurf dahingehend eingelassen, dass es zutreffend sei, dass er den Angriff seines ehemaligen Arbeitskollegen mit seinem Taschenmesser durch wahllose Stiche gegen seinen ehemaligen Arbeitskollegen abgewehrt habe. Er habe hierbei seinen ehemaligen Arbeitskollegen aber nicht ernsthaft verletzen wollen, sondern nur erreichen wollen, dass dieser von ihm ablasse. Erst später sei er sich bewusst geworden, dass er seinen ehemaligen Arbeitskollegen durch den Einsatz des Taschenmessers stärker verletzt habe, als er dies beabsichtigt habe.

Fortsetzungstermine sind auf den 22.04.2021, 27.04.2021 und den 29.04.2021 bestimmt worden.

Teilen

Zurück