Dienstag, den 11.04.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 6 Js 116/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 56 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus 55608 Hausen wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten in Tateinheit mit Billigung von Straftaten (Fall 2) und wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 1) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Am 31.01.2022 wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel in der Region Pfalz zwei junge Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Westpfalz durch Kopfschüsse getötet. Über dieses Verbrechen wurde bundesweit in den Medien öffentlichkeitswirksam berichtet.
Der Angeklagte soll von der Tötung der zwei Polizeibeamten über die Medien Kenntnis erlangt haben. Er soll über diese Tat hocherfreut gewesen sein und unter Verwendung seiner E-Mail-Adresse Anfang Februar 2022 eine E-Mail an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein mit folgendem Inhalt geschrieben haben:
„Das ist auch ganz gut so, im 16. Jahrhundert nannte man euch Pisspagen, und solche die Unfähigkeit besitzen sich selbst beruflich zu bewähren um Geld zu verdienen, paaahhhh armselige und diese meidet man. Ich persönlich werde heute eine Party machen für die Hamburger und Pfalzer abgeknallten Ratten, sollte ein Sport werden. Man war das Geil als ich das hörte IRRE. So und jetzt Schweinemaske aufsetzen und ab zur Demo anrotzen lassen, Hopp, Hopp“
Der Angeklagte soll mit der Bezeichnung „Pfalzer abgeknallten Ratten“ die zwei bei der Tat am 31.01.2022 im Bereich Kusel getöteten Polizeibeamten gemeint haben. Der Angeklagte soll diese Äußerung getätigt haben, um die zwei getöteten Polizeibeamten in grober und schwerwiegender Weise in ihrer Ehre herabzuwürdigen. Mit den weiteren Äußerungen soll er beabsichtigt haben, die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Idar-Oberstein als Kollektiv herabzuwürdigen.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte, angetan über die Nachricht der zwei durch Kopfschüsse getöteten Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Westpfalz, den Entschluss gefasst haben, das Jagen und Töten der von ihm verhassten Polizeibeamten in Anlehnung an die Tat im Bereich Kusel im Internet als „Sport“ anzupreisen und andere aufzurufen, mit ihm gemeinsam entsprechende Taten zu begehen.
Diesem Ansinnen folgend soll er Anfang Februar 2022 auf der Internetplattform Facebook unter Verwendung seines durch eine unbestimmte Vielzahl von Personen einsehbaren öffentlichen Facebook-Profils zwei zuvor selbstgedrehte Videos in Bezug den „neuen Sport“ „Cophunting“, eingestellt haben. In einem der Videos soll er unter anderem angekündigt haben, einen Verein mit der Bezeichnung „Cophunter“ gründen zu wollen und als Startgeld einen Betrag von 500 Euro festgelegt haben. Ferner soll er in diesem Video auf einem Feldweg in der Nähe eines Waldgebietes in Hausen beschrieben haben, wie die mit seinem Aufruf angesprochenen „Teilnehmer“ und er selbst bei der gemeinsamen Jagd auf Polizeibeamte vorgehen würden.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf im Fall 1 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein vollumfänglich geständig, zu dem Tatvorwurf im Fall 2 teilweise geständig eingelassen.
Mittwoch, den 12.04.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 36 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Trier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Trier, einem 31 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach, einer 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach sowie einem 32 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten jeweils in einer Vielzahl von Fällen gewerbsmäßige und bandenmäßige Geldwäsche vor.
Die Angeklagten sollen sich gegenüber einer in Nigeria und in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebenden männlichen Person bereit erklärt haben, Überweisungen auf ihren Giro-Konten entgegenzunehmen und gemäß den Aufträgen dieser männlichen Person über diese Beträge zu verfügen. Hierfür sollen sie eine Provision von mindestens 10 % je Transaktion erhalten haben. Die auf den Konten der Angeklagten eingehenden Beträge sollen ganz überwiegend aus Betrugsstraftaten durch sog. Love-/Romancescamming gestammt haben. Hierbei sollen unbekannte Täter mit den weiblichen Opfern über Internet in Kontakt getreten sein. Die unbekannten Täter sollen den weiblichen Opfern gegenüber Interesse an ihrer Person vorgespielt haben. Um ihre Attraktivität zu steigern, sollen die unbekannten Täter völlig falsche Identitäten angegeben haben und Bilder fremder Personen übersandt haben. Als die unbekannten Täter sich das Vertrauen ihrer weiblichen Opfer erschlichen hatten, sollen sie wahrheitswidrig behauptet haben in einer finanziellen Notlage zu sein und dringend Geld für medizinische Behandlungen, Anwaltsgebühren, Zollgebühren sowie Reise- und Flugkosten zu benötigen. Die Geschädigten sollen im guten Glauben, dass dies stimmen würde, die geforderten Beträge auf die Konten der Angeklagten überwiesen haben. Die Angeklagten sollen gewusst haben, dass die eingehenden Gelder durch Vermögensdelikte erlangt worden seien, wobei sie über den konkreten Betrugsablauf nicht Bescheid gewusst haben sollen.
Fortsetzungstermine sind auf den 17.04.2023, 18.04.2023, 21.04.2023, 25.04.2023, 26.04.2023, 09.05.2023 und den 12.05.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 13.04.2023, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 1938/22 jug
Der am 23.03.2023 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. wird fortgesetzt.