Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 16. Kalenderwoche 2018

Dienstag, 17.04.2018, 09:00 Uhr2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 27.03.2018 begonnene Prozess wegen Nötigung u.a. wird fortgesetzt.

Dienstag, 17.04.2018, 09:00 Uhr3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 46 Jahr alte, geringfügig vorbestrafte Angeklagte aus Klapeida (Litauen) ist durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Er soll im September 2016 in das Führerhaus eines auf dem Parkplatz einer Tankstelle in Idar-Oberstein abgestellten und ordnungsgemäß verschlossenen Lkw mit Sattelauflieger eingedrungen sein, den Lkw gestartet haben und mit diesem weggefahren sein. In Frankfurt/Oder habe der Angeklagte mit dem Lkw die Grenze nach Polen überschritten, der Verbleib des Lkw sei unbekannt.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er in Polen von einer ihm unbekannten Person angesprochen worden, ob er einen in Deutschland gekauften Lkw nach Polen überführen könne.

Mittwoch, 18.04.2018, 14:00 Uhr2. Strafkammer (Berufungssache)

Der 53 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Heidenrod (Rheingau-Taunus-Kreis) ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll im Dezember 2015 bei einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte am Flughafen Hahn versucht haben, einen Polizeibeamten, der sich an seinem Fahrzeug festgehalten habe, durch mehrmaliges Vor- und Zurückfahren zum Loslassen zu veranlassen. Gegen die daraufhin angeordnete Fesselung zum Zweck der Durchsuchung seines Fahrzeuges und seiner Person habe er sich gesperrt. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, den kontrollierenden Polizeibeamten nicht als solchen erkannt zu haben.

Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit einem Teil der Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen.

Die Sache war bereits auf den 10.04.2018 terminiert gewesen; dieser Termin musste kurzfristig aufgehoben werden.

Donnerstag, 19.04.2018, 09.00 Uhr2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 33 Jahr alten, nicht vorbestrafte Angeklagten aus Bad Kreuznach schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor.

Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte gemeinsam mit drei Mittätern im Dezember 2016 in Bad Kreuznach mit anderen Personen, unter anderem dem späteren Geschädigten, um Geld Poker gespielt haben. Der Geschädigte sei beim Falschspielen aufgefallen. Hieraufhin hätten der Angeklagte und seine Mittäter sich entschlossen, sich zu rächen und ihr verlorenes Geld mit Gewalt und Drohungen zurückzubekommen. Sie hätten auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten und gedroht, den Geschädigten totzuschlagen. Noch während des körperlichen Übergriffs seien dem Geschädigten 460,00.- € sowie die Auto- und Wohnungsschlüssel, Ausweispapiere, eine Elektrozigarette und das Mobiltelephon abgenommen worden. Der Geschädigte habe zudem erhebliche Verletzungen im Gesicht erlitten.

Die Mittäter des Angeklagten sind zwischenzeitlich durch das Landgericht Bad Kreuznach verurteilt worden. Das Verfahren hinsichtlich des Angeklagten ist zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt worden. Der Angeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Donnerstag, 19.04.2018, 11.00 Uhr3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 54 Jahre alte, vielfältig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Angeklagte soll mit Betäubungsmitteln (Kokain, Amphetamin, Haschisch), die auf einem Grundstück in Bad Kreuznach verwahrt worden seien, Handel getrieben haben. Die Angeklagte, die ursprünglich gemeinsam mit ihrem Ehemann angeklagt war – dieser wurde durch das Amtsgericht freigesprochen – hat sich in erster Instanz nicht zur Sache eingelassen.

Freitag, 20.04.2018, 09:00 Uhr1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Sie wirft dem 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Beschuldigten aus Ruschberg (Kreis Birkenfeld) versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor, begangen im schuldunfähigen Zustand.

Der Angeklagte soll in einem Hotel in Birkenfeld auf dessen Inhaber getroffen sein, der den Angeklagten gefragt habe, was er dort wolle und sich ihm in den Weg gestellt habe. Daraufhin habe der Angeklagte den Inhaber des Hotels zunächst mit dem Stiel eines mitgeführten Beils auf die Brust gestoßen, um diesen dazu zu bewegen, ihm den Weg frei zu geben. Als der Inhaber des Hotels jedoch stehen geblieben sei, habe der Angeklagte seitlich zu einem Schlag mit dem Beil ausgeholt und mit voller Wucht nach dem Inhaber des Hotels geschlagen und dabei in Kauf genommen, dass dieser durch den Schlag lebensgefährlich verletzt werde und sterbe. Dem Inhaber des Hotels sei es jedoch gelungen, nach hinten auszuweichen, so dass er nur von der Spitze des Beils am linken Daumen getroffen worden sei und eine blutende Verletzung davongetragen habe.

Der Angeklagte sei aufgrund einer drogeninduzierten paranoiden Schizophrenie nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat einzusehen.

Teilen

Zurück