Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 16. Kalenderwoche 2019

Montag, 15.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte März 2018 im Rahmen einer in seiner Wohnung in Rüdesheim wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld durchgeführten Durchsuchung Widerstand gegen die handelnden Polizeibeamten geleistet haben. Der Angeklagte soll, als ein Polizeibeamter das Smartphone des Angeklagten ergriffen habe, um es in das Sicherstellungsprotokoll aufzunehmen, versucht haben, es wieder an sich zu nehmen. Der handelnde Polizeibeamte habe aber das Smartphone mit Kraftaufwand sichern können. Der Angeklagte soll daraufhin einem anderen Polizeibeamten, der versucht habe, den Angeklagten zu beschwichtigen, mit seiner Hand gegen die Hand des Polizeibeamten geschlagen haben. Der Polizeibeamte habe dadurch eine Rötung am Handrücken und kurzzeitige Schmerzen an der Hand erlitten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zur Sache nicht eingelassen.

Dienstag, 16.04.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 4 Fällen, hiervon in 2 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem weiteren Fall unter Einbeziehung einer Strafe eines anderen Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Ferner hat das Amtsgericht einen 46 Jahre alten, vorbestraften Mitangeklagten aus Norheim wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 4 Fällen, hiervon in 2 Fällen in nicht geringer Menge, sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat auch bei dem Mitangeklagten die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten sollen im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2017 mehrmals Drogen, namentlich Marihuana und Haschisch in unterschiedlichen Mengen, von einem Drogenlieferanten erworben und sodann gewinnbringend weiterveräußert haben. Die Drogen sollen an unterschiedliche Abnehmer im Umkreis Bad Kreuznach veräußert worden sein. Eine Abnehmerin der Drogen soll eine zur Aufdeckung der Drogengeschäfte des Angeklagten eingeschaltete Vertrauensperson der Polizei gewesen sein.

Der 34 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Sache eingelassen.

Der 46 Jahre alte Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Dienstag, 16.04.2019, 13:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 54 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Breitenheim wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Dezember 2017 seine Ehefrau bedroht haben, woraufhin diese die Polizei angerufen habe. Die Polizei habe sodann beim Angeklagten eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Bei jener Hausdurchsuchung habe die Polizei in der Scheune des Anwesens eine Indooranlage mit Marihuanapflanzen auffinden können. Auch habe die Polizei in der Wohnung des Angeklagten eine Schusswaffe sicherstellen können.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Taten überwiegend geständig eingelassen.

Mittwoch, 17.04.2019, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.04.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 18.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 52 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagte soll Anfang Januar 2018 nach einer vorherigen verbalen Auseinandersetzung im Treppenhaus des gemeinsamen Wohnanwesens im Vorbeigehen mit der flachen Hand gegen die Brust ihrer Nachbarin gestoßen haben. Infolgedessen soll die Nachbarin ihr Gleichgewicht verloren haben und die Treppe hinuntergestützt sein. Die Nachbarin habe dadurch mehrere große Hämatome am gesamten Körper erlitten.

Die Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Donnerstag, 18.04.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 30 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Juni 2018 die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgesucht haben, um ein Gespräch zu suchen. Nachdem die Lebensgefährtin ein Gespräch verweigert und die Rollläden heruntergelassen habe, soll der Angeklagte mehrere Steine gegen die heruntergelassenen Rollläden geworfen haben. Dadurch soll an den Rollläden und an der Außenfassade des Hauses ein Schaden von über 1.000 Euro entstanden sein.

Ferner soll der Angeklagte Mitte Juli 2018 auf dem Gelände einer Tankstellte in Langenlonsheim eine verbale Auseinandersetzung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gehabt haben. Im Verlauf jener Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit der Faust auf die Motorhaube des Pkws seiner ehemaligen Lebensgefährtin geschlagen haben, sodass auf der Motorhaube des Pkws eine Delle entstanden sei. Der ehemaligen Lebensgefährtin sei dadurch ein Schaden von 50 Euro entstanden.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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