Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 16. Kalenderwoche 2025

Montag, den 14.04.2025, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 19 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Anfang August 2024 in Simmern einen flüchtigen Bekannten, der mit einem Pkw an ihm vorbeigefahren sei, durch ein Handzeichen auf sich aufmerksam gemacht haben. Der Bekannte des Angeklagten habe daraufhin seinen Pkw angehalten, woraufhin der Angeklagte an die Fahrertür des Pkw gegangen sei. Durch das geöffnete Fenster der Fahrertür habe der Angeklagte seinen Bekannten gefragt, ob er ihn noch kenne, was dieser bejaht habe. Im Anschluss daran soll der Angeklagte seinem Bekannten zunächst die Brille vom Gesicht gezogen haben und daraufhin aus seiner Jackentasche ein Klappmesser gezogen haben. Das Klappmesser habe er geöffnet und mit der Klinge nach unten in der rechten Faust gehalten. Der Bekannte des Angeklagten habe das Messer wahrgenommen und versucht die Fahrertür zu öffnen, um den Angeklagten abzudrängen. Der Angeklagte habe jedoch die Fahrertür festgehalten und sodann mit dem Messer in Tötungsabsicht in Richtung des Oberkörpers seines Bekannten gestochen. Dieser habe dem Stich allerdings ausweichen können und daraufhin versucht über den Beifahrersitz zur Beifahrertür zu gelangen. Der Angeklagte soll hierbei nochmals auf seinen Bekannten eingestochen haben. Er soll ihn zweimal am linken Oberschenkel und einmal am linken Unterschenkel getroffen haben. Nachdem der Bekannte des Angeklagte schließlich zur Beifahrertür gelangt sei, sei der Angeklagte geflüchtet.

Der Bekannte des Angeklagten habe zwei Schnittwunden am linken Oberschenkel und eine Schnittwunde am linken Unterschenkel erlitten.

Fortsetzungstermine sind auf den 23.04.2025, 15.05.2025, 30.05.2025, 10.06.2025, 20.06.2025 und den 09.07.2025 bestimmt worden.

 

Montag, den 14.04.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7 

Az: 1 Ks 1044 Js 13286/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.04.2025 und den 24.04.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 15.04.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1023 Js 10454/24 jug (2)

Der am 18.03.2025 begonnene Prozess wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.05.2025 und den 13.05.2025 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 15.04.2025, 14:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 13286/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 24.04.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 16.04.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 8072/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Neuhäusel wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2024 in einer Diskothek in Bad Kreuznach an der Theke das IPhone eines anderen Besuchers der Diskothek aus dessen Jackentasche entwendet haben. Das IPhone habe einen Wert in Höhe von ca. 300 Euro gehabt.

 

Donnerstag, den 17.04.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 9 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1041 Js 7713/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rötsweiler-Nockenthal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2023 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, obwohl er sich bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. In Bad Kreuznach habe er sein Fahrzeug vor einem Supermarkt abgestellt. Aus dem Supermarkt soll er sodann eine LED-Arbeitsleuchte im Wert von 20 Euro entwendet haben. Im Anschluss daran sei er mit dem Pkw davongefahren.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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