Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2018

Montag, 23.04.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, ganz erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte habe im Juli 2017 mit einer Eisenstange die Schaufensterscheibe eines Optikergeschäfts in Bad Kreuznach eingeschlagen und sodann 14 hochwertige Sonnenbrillen (Gesamtwert: 2.534,00 €) entwendet und mit diesen die Flucht ergriffen. Der Sachschaden, der durch die zerstörte Schaufensterscheibe entstanden sei, habe 1.500,00 € betragen.

Bereits unmittelbar zuvor habe der Angeklagte versucht, bei einem Juwelier in Bad Kreuznach die Schaufensterscheibe einzuschlagen, um dann Gegenstände aus der Auslage zu stehlen. Dies sei allerdings fehlgeschlagen, da er das Sicherheitsglas nicht habe überwinden können.

Nachdem der Angeklagte wegen der oben geschilderten Taten von der Polizei gestellt worden sei, sei er nach der Feststellung seiner Personalien auf der Dienststelle wieder entlassen worden und habe sodann aus einem unverschlossenen Pkw diverse Gegenstände sowie etwas Münzgeld entwendet.

Noch am selben Tag ließ sich der Angeklagte von einem Taxifahrer zu seiner Wohnung fahren, obwohl er bereits bei Fahrtantritt gewusst habe, dass er den Fahrpreis nicht werde zahlen können.

Der Angeklagte sei bei allen Taten infolge Drogenkonsums in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen.

In erster Instanz war der Angeklagte geständig.

Montag, 23.04.2018, 13:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.

Mittwoch, 25.04.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Der am 20.03.2018 begonnene Prozess wegen schweren Raubes wird fortgesetzt.

Mittwoch, 25.04.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 30 Jahre alte, vielfältig – dabei auch einschlägig – vorbestrafte Angeklagte aus Offenbach ist als dritter Mittäter des schweren Raubes in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach im Februar 2013 angeklagt. Das Verfahren gegen seine mutmaßlichen Mittäter ist seit dem 20.03.2018 vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach anhängig (vgl. Pressemitteilung vom 14.03.2018).

Der Angeklagte des vorliegenden Verfahrens wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen schweren gemeinschaftlichen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht im Wesentlichen geständig.

Donnerstag, 26.04.2018, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 20 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Geldfälschung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll mit einer gefälschten 50-Euro-Banknote zwei Energy-Drinks bezahlt haben, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Banknote gefälscht gewesen sei. Der Verkäufer seinerseits habe sofort erkannt, dass die Banknote gefälscht gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, nicht gewusst zu haben, dass die Banknote gefälscht gewesen sei.

Die Sache war bereits auf den 08.03.2018 terminiert gewesen, dieser Termin musste kurzfristig aufgehoben werden.

Teilen

Zurück