Mittwoch, 24.04.2019, 12:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bärweiler wegen falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Mai 2018 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Justizsekretär erhoben und darin wahrheitswidrig angegeben haben, dass der Justizsekretär ihn bei einer Einlasskontrolle angespuckt, angeschrien, ihm den Arm hochgeschlagen sowie ihn an den Genitalien berührt habe.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Donnerstag, 25.04.2019, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 59 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen Betrugs in besonders schwerem Fall in 4 Fällen unter Einbeziehung eines Strafurteils des Landgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Ende März bis Ende Juni 2014 in einem Fall bei einer Firma in Alsdorf sowie in drei weiteren Fällen bei einer Firma in Langenlonsheim unter Einschaltung von „Strohmännern“ Lastkraftwagen für seinen Gewerbebetrieb gemietet haben. Der Angeklagte soll dabei von Anfang an die Absicht gehabt haben nach Überlassung der Lastkraftwagen die hierfür anfallende Miete nicht zu zahlen und die Lastkraftwagen sodann ins Ausland zu verbringen. Die Lastkraftwagen seien den „Strohmännern“ des Angeklagten in den genannten vier Fällen tatsächlich überlassen worden. Den betroffenen Firmen sei ein Gesamtschaden im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstanden.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 26.04.2019, 03.05.2019 und 08.05.2019.
Freitag, 26.04.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 25.04.2019 begonnene Prozess wegen Betrugs in besonders schwerem Fall wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.05.2019 und 08.05.2019.