Montag, 20.04.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1043 Js 16677/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Beschuldigten aus Rüdesheim vor im Zustand der Schuldunfähigkeit ein bewohntes Gebäude in Brand gesetzt zu haben. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor einen Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung tätlich angegriffen zu haben, eine versuchte Körperverletzung begangen zu haben und einen anderen bedroht zu haben. Der Beschuldigte ist derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung vorläufig untergebracht.
Der Beschuldigte soll Ende Oktober 2019 mithilfe eines Reinigungsmittels das Bett seiner Mietwohnung im Keller eines Mehrfamilienhauses in Rüdesheim angezündet haben. Er soll einen Sessel vor der Wohnungstüre plaziert haben und durch das Küchenfenster die brennende Wohnung verlassen haben. Dabei soll dem Beschuldigten bewusst gewesen sein, dass sich das Feuer in der Wohnung ausbreiten werde und auch die anderen Wohnungen hätte erfassen können. Das Feuer wurde gelöscht bevor es sich weiter ausbreiten konnte.
Anschließend soll der Betroffene mit dem Zug nach Mainz gefahren sein. Er soll aggressiv aufgetreten sein, weswegen die Bundespolizei informiert wurde. Der Beschuldigte soll noch während der Fahrt eines der beiden mitgeführten Küchenmesser in den rechten Ärmel seines Pullovers gesteckt haben. Als er am Bahnhof durch die Polizeibeamten angesprochen wurde, soll er versucht haben das Küchenmesser zu ziehen, welches ihm dabei auf den Boden gefallen sein soll. Der Betroffene soll während er fixiert wurde geäußert haben, dass er die Polizeibeamten abstechen werde.
Zum Tatzeitpunkt soll bei dem Betroffenen eine akute paranoide Schizophrenie vorgelegen haben. Der Betroffene sei für die Allgemeinheit gefährlich, sodass weiterhin seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich sei.
Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 27.04.2020.
Dienstag, 21.04.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 1354/15
Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.05.2020, 28.05.2020, 19.06.2020.
Dienstag, 21.04.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1043 Js 14811/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 58 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl und Beihilfe zum Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Haft.
Im Dezember 2019 soll der Angeklagte versucht haben in ein seit Jahren leerstehendes Einfamilienhaus in Idar-Oberstein gewaltsam einzudringen. Zu diesem Zweck soll er ein Brecheisen, einen Hammer und einen Schraubenzieher mitgeführt haben. Bevor er ins Haus gelangen konnte, soll er von der Polizei gestellt worden sein.
Der Angeklagte soll sich mit einer weiteren Person in einem Warenhaus aufgehalten haben. Die andere Person soll verschiedene Waren in einen Rucksack gepackt haben. Der Angeklagte soll dabei die Gegend mit Blicken abgesichert haben. Anschließend sollen beide entsprechend vorgefasster Absicht die Waren beim Passieren der Kasse nicht bezahlt haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe eingeräumt.
Mittwoch, 22.04.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 49 Jahre alten Angeklagten aus Serbien vor, durch zwei selbstständige Handlungen einen Menschen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben und einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der in Serbien lebende Angeklagte soll Anfang Oktober 2019 seine Eltern in Kirchberg besucht haben. Es soll zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Vater gekommen sein. Der Angeklagte soll dabei unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden haben. Er soll aggressiv und vehement Geld von seinem Vater verlangt haben, um damit Stromkosten begleichen zu können. Aus Angst vor körperlichen Übergriffen soll der Vater dem Angeklagten 300,00 € gegeben haben.
Der Angeklagte soll seinen Vater daraufhin doch körperlich attackiert haben. Er soll auf ihn mehrfach eingeschlagen und ihn mehrfach heftig und in Tötungsabsicht getreten haben. Der Vater soll sich in den Keller gerettet haben und am nächsten Morgen eine Zeugin um Hilfe gebeten haben. Anfang November 2019 verstarb der Vater an seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Der Angeklagte gab an das Geschehen nur bruchstückhaft erinnern zu können. Wie er den Vater verletzt habe, wisse er nicht mehr.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.04.2020, 29.04.2020 und 19.05.2020.
Donnerstag, 23.04.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19
Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 29.04.2020 und 19.05.2020.
Freitag, 24.04.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 17371/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, durch dieselbe Handlung heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen getötet zu haben, sowie vorsätzlich ein bewohntes Gebäude in Brand gesetzt und durch die Brandlegung teilweise zerstört zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der körperlich und geistig beeinträchtigte Angeklagte lebte seit Februar 2007 in einer Einrichtung für Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen in Idar-Oberstein. Der Angeklagte soll seit vielen Jahren den Wunsch haben aus der Einrichtung auszuziehen. Er soll daher den Plan gefasst haben, die Einrichtung durch einen Brand zu zerstören, um dort nicht bleiben zu müssen. Dabei soll er die Möglichkeit, dass seine Mitbewohner durch den Brand zu Tode kommen, erkannt und billigend in Kauf genommen haben.
Mitte September 2019 soll der Angeklagte daher die Nachtruhe um 22.00 Uhr abgewartet haben und sodann aus den Toilettenräumlichkeiten eine Flasche Händedesinfektionsmittel entnommen haben. Diese soll er im Aufenthaltsraum in der 6. Etage über das Sofa gegossen und dieses mit einem Feuerzeug angezündet haben. Das Feuer soll sich unter heftiger Rauchentwicklung rasch ausgebreitet haben.
Der auf einen Rollstuhl angewiesen Angeklagte soll unmittelbar nach der Brandlegung mit dem Aufzug ins Erdgeschoss gefahren sein, um noch vor der in einem Brandfall eintretenden Unterbrechung der Stromzufuhr das Gebäude verlassen zu können. Er soll den im Eingangsbereich befindlichen Notfallfeuerwehrknopf und den Türöffner des Haupteingangs gedrückt haben, um weiteren Personen Flucht und Rettung zu ermöglichen.
Von den zehn Bewohnern der 6. Etage sollen neun evakuiert worden sein, wobei einige von ihnen eine Rauchgasintoxikation erlitten haben sollen. Ein Bewohner konnte nicht rechtzeitig gerettet werden und verstarb durch eine Rauchgasintoxikation infolge des Brandes.
Die 6. Etage soll durch den Brand schwer beschädigt worden sein.
Der Angeklagte hat die Brandlegung eingeräumt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 28.04.2020, 20.05.2020 und 25.05.2020.