Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2021

Montag, 26.04.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 4213/21

Der am 30.03.2021 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.05.2021, 18.05.2021 und den 19.05.2021 bestimmt worden.

 

Montag, 26.04.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 11859/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Winterburg wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tatmehrheit mit unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll seit Anfang Mai 2019 auf einem Grundstück nahe des Waldes in Winterburg in einem Gewächshaus Cannabispflanzen gezüchtet haben. Anfang Juli 2019 sollen in dem Gewächshaus von der Polizei Cannabispflanzen mit einem Nettogewicht von 132 Gramm sichergestellt worden sein.

Ferner soll die Polizei den Angeklagten Anfang August 2019 erneut in der Nähe des Gewächshauses in Winterburg angetroffen haben und daraufhin den Rucksack und Geldbeutel des Angeklagten kontrolliert haben. Bei jener Kontrolle soll die Polizei bei dem Angeklagten zwei kleine Tütchen mit insgesamt 0,96 Gramm netto Amphetamin aufgefunden haben.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Er habe in dem Gewächshaus keine Cannabispflanzen, sondern nur Chili und Tomaten angebaut. Es müsse sich eine fremde Person, als er selbst zeitweise nicht im Gewächshaus gewesen sei, Zutritt zu dem Gewächshaus verschafft haben und die Cannabispflanzen dort angepflanzt haben.

Die beiden Tütchen mit Amphetamin habe er in der Nähe des Gewächshauses auf einem Tisch gefunden. Das Amphetamin sei jedoch nicht von ihm. Er habe die Tütchen lediglich deshalb mitgenommen, um diese seinen Eltern zu zeigen.

 

Dienstag, 27.04.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgerichtssache)
Az: 1 Ks 1041 Js 914/20

Der am 15.04.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 29.04.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 29.04.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgerichtssache)
Az: 1 Ks 1041 Js 914/20

Der am 15.04.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 29.04.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 16571/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 67 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Oktober 2020 einem Nachbarn des Mehrfamilienhauses in Bad Kreuznach, in welchem auch der Angeklagte lebt, im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses ohne rechtfertigende Veranlassung mit einem Hygiene-Putzmittel der Marke „Frosch“ gezielt in die Augen gesprüht haben. Die Augen des Nachbarn sollen daraufhin für ca. 15 Minuten gebrannt haben und gerötet gewesen sein, was der Angeklagte beim Sprühen für möglich gehalten habe und zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

 

Donnerstag, 29.04.2021, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 13090/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, unter Auflösung einer weiteren Gesamtstrafe und Einbeziehung der jeweiligen Einzelstrafen, wegen Diebstahls sowie Computerbetrugs in 7 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Juli 2019 in Bad Kreuznach aus der Brieftasche einer anderen Person eine EC-Karte nebst der auf einem Zettel notierten PIN, sowie Bargeld entwendet haben.

Mit der EC-Karte und der dazugehörigen PIN soll der Angeklagte sodann noch am selben Tag siebenmal an einem Geldautomaten in Bad Kreuznach Geld vom Konto des Kontoinhabers in Höhe einer Gesamtsumme von 1.200 Euro abgehoben haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen überwiegend geständig eingelassen.

 

Freitag, 30.04.2021, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18

Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 10.05.2021, 27.05.2021 und den 04.06.2021 bestimmt worden.

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