Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2022

Montag, 25.04.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 7678/19

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Niedermohr wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von April 2018 bis Ende November 2018 bei einem Unternehmen in Kempfeld als Buchhalter beschäftigt gewesen sein. Er soll im Rahmen jener Tätigkeit über eine Verfügungsberechtigung über sämtliche Firmenkonten sowie jeweils über eine Bankkarte für diese Konten verfügt haben.

Im Zeitraum von April 2018 bis November 2018 soll der Angeklagte bei einer Vielzahl an Gelegenheiten immer wieder Bargeld von den Firmenkonten abgehoben haben, um dieses für sich selbst, insbesondere zur Finanzierung seiner Spielsucht, zu verwenden. Es soll sich hierbei um einen Gesamtbetrag von mindestens 10.000 Euro gehandelt haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, zumindest einen Teil des abgehobenen Geldes wieder zurückzuzahlen. Da der Angeklagte jedoch im Casino mehr Verlust als Gewinn erwirtschaftet habe, habe der Angeklagte lediglich einen Betrag in Höhe von 3.200 Euro in kleineren Beträgen in bar in die Kasse des Unternehmens zurücklegen und anschließend unauffällig verbuchen können.

Auch soll der Angeklagte Mitte November 2018 eine Überweisung von einem Firmenkonto auf sein Privatkonto in Höhe von 1.360 Euro getätigt haben, um einen finanziellen Engpass auszugleichen oder eine Pfändung zu vermeiden.

Einen Betrag in Höhe von 800 Euro soll der Angeklagte zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts Idar-Oberstein bereits aufgrund eines rechtskräftigen Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts an die Inhaberin des Unternehmens zurückgezahlt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 29.04.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 27.04.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022, 24.08.2022, 07.09.2022, 05.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 09.11.2022, 16.11.2022, 30.11.2022, 07.12.2022, 14.12.2022 und den 21.12.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 29.04.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 7678/19

Der am 25.04.2022 begonnene Prozess wegen Untreue wird fortgesetzt.

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