Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2023

Montag, den 24.04.2023, 08:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 10914/21

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen Einspruch eines 35 Jahre alten Angeklagten aus Kirn gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim verworfen, da der Angeklagte zu dem Hauptverhandlungstermin trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sei.

In dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim, durch welchem dem Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro auferlegt wurde, wird dem Angeklagten ein Betrug zur Last gelegt. Der Angeklagte soll gegenüber dem Jobcenter in Bad Kreuznach eine im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 15.02.2021 bestehende berufliche Beschäftigung wissentlich nicht mitgeteilt haben und im Zuge dessen insgesamt 560 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht ausgezahlt bekommen haben.

 

Montag, den 24.04.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 2109/23

Das Landgericht Mainz hat durch rechtskräftiges Urteil die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung eines 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Stuttgart gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bingen, durch welches der Angeklagte wegen Betruges in drei Fällen, wobei er in zwei Fällen eine andere Person in wirtschaftliche Not brachte, in Tatmehrheit mit Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte unter Einbeziehung einer weiteren Freiheitsstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankenthal zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Bad Kreuznach die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Mainz abgeschlossenen Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet, soweit die Einbeziehung von Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Frankenthal erfolgt ist, da jene Einzelstrafen bereits in ein anderes Urteil des Landgerichts Stuttgart einbezogen worden seien und in dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz eine erneute Einbeziehung erfolgt sei, die eine gegen das Doppelbestrafungsverbot verstoßende Gesamtstrafenbildung dargestellt habe.

 

Dienstag, den 25.04.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22

Der am 12.04.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Geldwäsche wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 26.04.2023, 09.05.2023 und den 12.05.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 26.04.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22

Der am 12.04.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Geldwäsche wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.05.2023 und den 12.05.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 27.04.2023, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 1555/21

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Meisenheim wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2020 einer männlichen Person aus Verärgerung über nicht beglichene Schulden in der Wohnung des Angeklagten von hinten mit einem Brecheisen gegen den Kopf geschlagen haben. Die männliche Person soll hierdurch Schmerzen und eine stark blutende Wunde erlitten haben, was der Angeklagte auch beabsichtigt habe.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

Teilen

Zurück