Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2025

Dienstag, den 22.04.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.05.2025, 21.05.2025, 26.05.2025, 28.05.2025, 02.06.2025, 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 23.04.2025, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug

Der am 14.04.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.05.2025, 30.05.2025, 10.06.2025, 20.06.2025 und den 09.07.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 23.04.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24

Der am 26.02.2025 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.05.2025, 23.05.2025, 06.06.2025, 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 23.04.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1043 Js 4509/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 25 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Betruges in 13 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein die Angeklagte wegen Betruges in drei weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll im Zeitraum von Ende Januar 2022 bis Anfang November 2023 aufgrund eines vorgefassten Entschlusses, sich durch betrügerische Internetverkäufe eine dauerhafte und nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen, in 16 Fällen über das Internet Konzertkarten und andere Waren, die sie jeweils nicht besessen habe, zum Verkauf angeboten haben. Die Käufer sollen sodann die jeweiligen Kaufpreise auf das Konto der Angeklagten überwiesen haben. Die mit den Käufern vereinbarte Gegenleistung habe die Angeklagte in der vorgefassten Absicht, sich auf Kosten der Käufer zu bereichern, jeweils nicht erbracht.

Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 24.04.2025, 11:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7

Az: 1 Ks 1044 Js 13286/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

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