Donnerstag, 03.05.2018, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 19 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach versuchten Totschlag vor.
Der Angeklagte soll im Juli 2017 in Winzenheim im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit dem späteren Geschädigten mit einem Messer mit 10 cm Klingenlänge in Tötungsabsicht in Richtung des Brustkorbs des Geschädigten gestochen haben und dabei gerufen haben, „Ich steche Dich ab. - Ich nehme Dir das Leben.“ Der Mutter des Angeklagten, die dazwischen gegangen sei, sei es gemeinsam mit dem Geschädigten gelungen, den Angeklagten festzuhalten, bis dieser das Messer seiner Mutter ausgehändigt habe. Der Angeklagte habe daraufhin mit einem Schlagstock, den er aus seinem Auto geholt habe, nach dem Geschädigten geschlagen und diesen zu mindestens einmal am Kopf gestreift. Dem Geschädigten sei es letztlich gelungen, mit seinem Motorrad zu flüchten; er habe eine leichte Schnittwunde unterhalb der linken Achsel und eine Beule am Hinterkopf erlitten.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren darauf berufen, nur sich und seine Mutter verteidigt zu haben, er habe den Geschädigten auch allenfalls verletzen wollen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 14.05.2018, 18.05.2018
Donnerstag, 03.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 27 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls mit Waffen sowie Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Der Angeklagte habe im Januar 2017 in einem Lebensmittelmarkt in Idar-Oberstein Lebensmittel im Gegenwert von etwa 6,00 € entwendet und hierbei in der Hosentasche ein Taschenmesser mitgeführt. Den Ladendetektiv, der ihn gestellt habe, habe er beleidigt.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht den Diebstahl und die Beleidigung eingeräumt. Er habe aber nicht gewusst, dass er ein Messer einstecken gehabt habe.
Donnerstag, 03.05.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 24 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie wegen versuchten Diebstahls mit Sachbeschädigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Im September 2016 habe der Angeklagte sich Zugang zu einer Praxis für Ergotherapie in Idar-Oberstein verschafft, indem er ein Fenster eingeschlagen habe. Er habe dort Bargeld, zwei Notebooks und einen Möbeltresor entwendet, der Wert der entwendeten Sachen habe 2.000,00 € betrage, es sei ein Schaden von 2.000,00 € entstanden. Im Februar 2017 habe sich der Angeklagte gemeinsam mit wenigstens einer weiteren, unbekannt gebliebenen Person Zugang zu einem Grundstück in Kirn verschafft, indem ein Loch in den Maschendrahtzaun des Grundstücks geschnitten worden sei. Sodann seien der Angeklagte und sein Mittäter in insgesamt drei Firmengebäude eingedrungen und hätten die Räume – erfolglos – nach Wertgegenständen durchsucht. Hierdurch sei jeweils Sachschaden entstanden.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Donnerstag, 03.05.2018, 13.45 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern hat den 40 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Lindenschied (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Mai 2017 in Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) eine Zeugin, die ihm den Zutritt zu einem Spielcasino verweigert habe, beleidigt und mit dem Tode bedroht haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, das er nicht mehr genau wisse, was er gesagt habe, sich aber eigentlich nicht denken könne, die ihm vorgeworfenen Äußerungen gemacht zu haben.