Montag, 29.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Juli 2016 auf dem Fahrzeugschein eines Kraftfahrzeuges das Datum für die nächste Hauptuntersuchung gefälscht haben. Der Angeklagte soll auf einem selbsterstellten Stempel der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) als Datum der nächsten Hauptuntersuchung den Mai 2018 vermerkt haben, obwohl die nächste Hauptuntersuchung tatsächlich bereits im Juni 2016 hätte stattfinden müssen. Das Auto, welches spätestens im Juni 2016 der Hauptuntersuchung hätte unterzogen werden müssen, soll der Angeklagte sodann unter Vorlage des gefälschten Fahrzeugscheins und somit mittels Täuschung über das tatsächliche Datum der nächsten Hauptuntersuchung an eine Käuferin veräußert haben. Der Käuferin soll im Anschluss an den Kauf wegen der nicht durchgeführten Hauptuntersuchung die Zulassung des Fahrzeuges von der Stadtverwaltung Bad Kreuznach verweigert worden sein.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Montag, 29.04.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 64 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Juli 2018 in einem Lebensmittelgeschäft in Simmern die Geldbörse eines anderen Kunden entwendet haben. Der andere Kunde soll im Bereich der Auslagen an der Kasse seine Geldbörse versehentlich liegengelassen haben. Der Angeklagte soll dies ausgenutzt, die Geldbörse eingesteckt und das Lebensmittelgeschäft mitsamt der Geldbörse verlassen haben.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Dienstag, 30.04.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Meddersheim unter Auflösung und Einbeziehung von Strafen aus anderen Urteilen wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Ferner hat das Amtsgericht den Angeklagten wegen weiteren Betrugs in 2 Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang März 2017 im Internet bei einer Firma aus Köln eine Vitrine im Gesamtwert von 554 Euro zuzüglich Lieferkosten in Höhe von 85 Euro bestellt haben und diese nach Lieferung gemäß vorgefasster Absicht nicht bezahlt haben.
Ferner soll der Angeklagte Ende Juni 2017 über ebay ein iPad zum Preis von 250 Euro sowie ein weiteres iPad zum Preis von 230 Euro verkauft und gemäß vorgefasster Absicht nach Zahlung des jeweiligen Kaufpreises durch die Käufer die Waren nicht an die Käufer ausgeliefert haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.