Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 18. Kalenderwoche 2022

Montag, 02.05.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022, 13.05.2022 und den 17.05.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 03.05.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 10827/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 38 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit in anderer Sache in Strafhaft in der JVA Rohrbach befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl und einer unerlaubten Verschaffung von Betäubungsmitteln vor.

Der Angeklagte soll Anfang August 2020 auf bislang unbekannte Weise in die Wohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach eingedrungen sein. Der Bekannte des Angeklagten soll zu diesem Zeitpunkt auf dem Sofa gelegen haben. Der Angeklagte soll sodann auf den auf dem Sofa liegenden Bekannten mit einem mitgebrachten Metallrohr sowie einem mitgebrachten Hammer mehrfach in Richtung des Kopfes eingeschlagen haben. Nach mehrfachen Schlägen soll der Angeklagte aus freien Stücken von weiteren Schlägen abgesehen haben. Im Anschluss daran habe der Angeklagte die Wohnung seines Bekannten mit dem mitgebrachten Werkzeug verlassen, wobei er vor Verlassen der Wohnung kurzerhand noch einen in der Wohnung befindlichen Beutel mit 20 Gramm Amphetamin und fünf Ecstasy-Tabletten zum Zwecke des Eigenkonsums mitgenommen haben soll. Der Bekannte des Angeklagten soll durch die Schläge des Angeklagten mit dem mitgebrachten Werkzeug mehrere Schnittwunden im Kopfbereich sowie Hämatome erlitten haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 12.05.2022 und den 18.05.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 04.05.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.05.2022, 11.05.2022, 13.05.2022 und den 17.05.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 05.05.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 5796/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 51 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Januar 2021 im Rahmen einer Polizeikontrolle einen Polizeibeamten als „Wichser“ tituliert haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Freitag, 06.05.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.05.2022, 13.05.2022 und den 17.05.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 06.05.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 17530/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 39 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll unter Führungsaufsicht stehen und im Rahmen dieser Führungsaufsicht von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz durch Beschluss angewiesen worden sein, mit dem für ihn zuständigen Bewährungshelfer unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich in dessen Sprechstunde fortan einmal im Monat persönlich zu melden. Im Zeitraum von Anfang Juni 2020 bis Mitte August 2020 soll sich der Angeklagte in Kenntnis der Weisung entgegen der Weisung bewusst und willentlich nicht mit dem für ihn zuständigen Bewährungshelfer in Verbindung gesetzt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er im Zeitraum von Anfang Juni 2020 bis Mitte August 2020 mehrfach versucht habe, seinen Bewährungshelfer auf dem Handy anzurufen. Dieser sei jedoch nicht erreichbar gewesen und habe nicht zurückgerufen. Es sei nicht seine Schuld, wenn sich der Bewährungshelfer nicht bei ihm melde.

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