Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 18. Kalenderwoche 2025

Montag, den 28.04.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 8072/24

Der am 16.04.2025 begonnene Prozess wegen Diebstahls wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 29.04.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1042 Js 18005/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Betruges in 25 Fällen und Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte August 2022 bis Mitte Mai 2023 über das Internet in einer Vielzahl von Fällen Gegenstände, insbesondere NFL-Tickets und Handys, zum Verkauf angeboten haben. Jene Gegenstände seien sodann von unterschiedlichen Internetnutzern käuflich erworben worden.  Während die Käufer in der Folgezeit den jeweils vereinbarten Kaufpreis an den Angeklagten gezahlt haben sollen, habe der Angeklagte die Kaufgegenstände entsprechend seiner vorgefassten Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern, nicht an die Erwerber ausgeliefert.

Ferner soll der Angeklagte im Zeitraum von Anfang Juni 2023 bis Mitte Juli 2023 bei einer Gelegenheit das Smartphone sowie 500 Euro Bargeld und bei einer anderen Gelegenheit 1.650 Euro Bargeld seiner damaligen Lebensgefährtin aus deren Wohnung in Bad Kreuznach entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 29.04.2025, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1021 Js 5484/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Sachbeschädigung, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Anfang Februar 2024 zu seinem ehemaligen Elternhaus in Kirn begeben haben, welches in seinem Teileigentum stehe, und dort den Griff des Garagentors abgerissen, eine Fensterscheibe eingeworfen sowie den Briefkasten aufgebrochen haben. Ferner soll er gegen ein dort befindliches Motorrad getreten haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 850 Euro entstanden.

Zudem soll der Angeklagte Mitte Februar 2024 gegenüber Polizeibeamten, die den Angeklagten einer Personenkontrolle hätten unterziehen wollen, körperlichen Widerstand geleistet haben. Durch die körperliche Gegenwehr des Angeklagten habe eine Polizeibeamtin eine blutige Kratzwunde am Finger sowie ein Hämatom am rechten Bein sowie ein Polizeibeamter eine Kratzwunde am Finger sowie Schmerzen im Bereich des Ellenbogens erlitten. Während der anschließenden Festnahme soll der Angeklagte die Beamten unter anderem als „Bastarde“ und „Fotzen“ betitelt haben. In seiner Sporttasche habe der Angeklagte ein Springmesser sowie 5,03 Gramm Amphetamin mit sich geführt.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 30.04.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 52 Js 1057/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim wegen Verwendens eines verfassungswidrigen Kennzeichens zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2023 im Internet in einem sozialen Netzwerk öffentlich und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern einsehbar ein Bild geteilt haben, welches ein aus Regenbogenflaggen zusammengesetztes Hakenkreuz gezeigt habe. Dem Angeklagten sei hierbei bewusst gewesen, dass die Verbreitung des Hakenkreuzes in dieser Art verboten gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf dahingehend eingelassen, dass es sich bei der Abbildung um die sogenannte „progress flag“ handeln würde und das Hakenkreuz für ihn nur als Mahnung zu verstehen gewesen sei, dass „es bald viel schlimmer kommen werde“. Er habe nicht gewusst, dass die Verwendung verboten gewesen sei. Auch spiegele das Bild nicht unbedingt seine Meinung wieder.

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