Montag, 07.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 29 Jahre alten, vielfältig, auch einschlägig, vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Juni 2017 in Bad Kreuznach 6,7 Gramm Amphetamin und 0,5 Gramm Haschisch verwahrt haben, ohne über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Montag, 07.05.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 41 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte soll bei ihrer Krankenkasse Ersatzpflegegeld für ihren Sohn beantragt haben und hierbei wahrheitswidrig angegeben haben, ihre Mitangeklagte, deren Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zum Betrug rechtskräftig ist, habe gegen Entgelt Pflegeleistungen für ihren Sohn erbracht. Die Mitarbeiter der Krankenkasse hätten im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben Ersatzpflegegeldzahlungen bewilligt. Es seien insgesamt von Februar 2015 bis Mai 2016 6.123,00 € ausgezahlt worden.
Die Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Montag, 07.05.2018, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 33 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Amtsgericht hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll im Februar 2017 nach reichlichem Alkoholgenuss mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für ihn unübersehbar gewesen sei und er überdies nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Dienstag, 08.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2016 in einer Gaststätte in Bad Kreuznach auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, deren Tochter und eine Bekannte seiner Ehefrau, die spätere Geschädigte, getroffen sein. Er habe dann die Bekannte seiner Ehefrau gewaltsam am Arm gepackt haben und versucht, diese gegen ihren Willen aus der Gaststätte zu ziehen, ehe sie sich habe befreien können. Die Geschädigte habe ein Hämatom, Schmerzen in der Schulter sowie eine Schwellung des Ellenbogengelenks erlitten.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Tat bestritten.
Dienstag, 08.05.2018, 12.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 19.04.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.