Dienstag, 07.05.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 53 Jahre alten nicht vorbestraften Angeklagten aus Sargenroth wegen schwerer Brandstiftung, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin hat das Amtsgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet, deren Vollstreckung es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte soll im April 2016 nach durchzechter Nacht vorsätzlich sein Wohnhaus in Sargenroth angezündet haben. Er soll in dem im Dachgeschoss des Wohnhauses gelegenen Schlafzimmer vor dem Bett sowie nahe der etwa 3 Meter von dem Bett entfernten Dachschräge Diesel ausgeschüttet haben und dieses mit einem unbekannten Brandbeschleuniger entzündet haben. Das Feuer habe dann auch auf andere Teile des Obergeschosses des Wohnhauses sowie auf den Dachstuhl übergegriffen. Insgesamt sei ein Schaden von etwa 180.000 Euro entstanden. Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat hochgradig alkoholisiert gewesen (2,34 Promille) und habe auch Beruhigungsmittel eingenommen gehabt.
Der Angeklagte hat eine vorsätzliche Brandstiftung bestritten. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Auslösung des Brandes nur vermuten könne. Er sei wohl gegen einen Kanister gestoßen, den er zur Durchführung von Reinigungsarbeiten mit nach oben genommen habe. Er habe festgestellt, dass in dem Kanister statt Benzin Diesel gewesen sei. Da er eine brennende Zigarette und ein Feuerzug mit dabei gehabt habe, habe sich der ausgelaufene Kraftstoff wohl entzündet.
Donnerstag, 09.05.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Juli 2016 auf dem Fahrzeugschein eines Kraftfahrzeuges das Datum für die nächste Hauptuntersuchung gefälscht haben. Der Angeklagte soll auf einem selbst erstellten Stempel der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) als Datum der nächsten Hauptuntersuchung den Mai 2018 vermerkt haben, obwohl die nächste Hauptuntersuchung tatsächlich bereits im Juni 2016 hätte stattfinden müssen. Das Auto, welches spätestens im Juni 2016 der Hauptuntersuchung hätte unterzogen werden müssen, soll der Angeklagte sodann unter Vorlage des gefälschten Fahrzeugscheins und somit mittels Täuschung über das tatsächliche Datum der nächsten Hauptuntersuchung an eine Käuferin veräußert haben. Der Käuferin soll im Anschluss an den Kauf wegen der nicht durchgeführten Hauptuntersuchung die Zulassung des Fahrzeuges von der Stadtverwaltung Bad Kreuznach verweigert worden sein.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Freitag, 10.05.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens eines Kraftfahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte September 2017 und Anfang Dezember 2017 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, dass für das Kraftrad kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag mehr bestanden habe bzw. der Angeklagte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Kraftrad gewesen sei. Bei der Fahrt Anfang Dezember 2017 soll der Angeklagte zudem unter dem Einfluss von Amphetamin und Ecstasy gestanden haben. Ferner soll der Angeklagte Ende Dezember 2017 aus der Wohnung eines Bekannten ein iPhone entwendet haben. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt in seiner Hosentasche zweieinhalb Ecstasytabletten, ein Tütchen mit 0,3 Gramm Amphetamin sowie einen Brocken Haschisch verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Taten geständig eingelassen. Auch soll der Angeklagte das Ende Dezember 2017 entwendete Mobiltelefon bereits 6 Tage nach der Entwendung auf der Polizeidienststelle zurückgegeben haben.