Donnerstag, 07.05.2020, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 8171/19
Der am 09.03.2020 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, 08.05.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 8106/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 45 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Sprendlingen vor durch zwei selbstständige Handlungen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall eine Schusswaffe und Messer mit sich geführt zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll sich zur Finanzierung seines Betäubungsmittelkonsums und seines Lebensunterhaltes dazu entschlossen haben, Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuveräußern. Im Oktober 2018 soll er daher einen Dritten mit einem Kilogramm Amphetamin und 500 g Marihuana beliefert haben. Im November 2019 soll der Angeklagte in seinem Wohnwagen 120 g Amphetamin, sowie Ecstasy-Pillen und Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben. Dabei soll der Angeklagte gewusst haben, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte. In Reichweite der Betäubungsmittel soll der Angeklagte zu Verteidigungszwecken einen geladenen Schreckschussrevolver und mehrere Messer gelagert haben.
Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Er behauptet die Betäubungsmittel im Wohnwagen gehörten einer Person, die zeitweise bei ihm gewohnt habe.