Montag, 09.05.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 6
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14
Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022, 24.08.2022, 07.09.2022, 05.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 09.11.2022, 16.11.2022, 30.11.2022, 07.12.2022, 14.12.2022 und den 21.12.2022 bestimmt worden.
Dienstag, 10.05.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 8024/21
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte April 2021 in einem Supermarkt in Idar-Oberstein eine Flasche Jack Daniels unter seine Jacke gesteckt haben, in der Absicht diese an der Kasse nicht zu bezahlen. Mit einer Tüte Chips in der Hand soll sich der Angeklagte sodann zur Kasse begeben haben. Ein Mitarbeiter des Supermarktes soll den Angeklagten über die Videokamera bei dem Einstecken der Flasche Jack Daniels beobachtet haben und den Angeklagten hierauf an der Kasse angesprochen und ihn aufgefordert haben, seine Jacke zu öffnen. Der Angeklagte habe dies verweigert und den Kassenbereich, wobei er die Packung Chips an der Kasse liegen gelassen habe, passiert. Um die Flucht des Angeklagten zu verhindern, soll daraufhin der Mitarbeiter des Supermarktes die Ausgangstür des Supermarktes versperrt haben. Der Angeklagte soll hieraufhin, um die Flasche Jack Daniels behalten und den Supermarkt verlassen zu können, dem Mitarbeiter des Supermarktes mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser zu Boden gegangen sei. Der Angeklagte soll sich schließlich zum Haupteingang des Supermarktes begeben und diesen mit der Flasche unter seiner Jacke verlassen haben. Der Mitarbeiter des Supermarktes habe durch den Schlag des Angeklagten Schmerzen im Gesicht und eine Rötung an der linken Gesichtshälfte erlitten.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.
Mittwoch, 11.05.2022, 13:30 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21
Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.05.2022 und den 17.05.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 12.05.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 10827/20
Der am 03.05.2022 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 18.05.2022 bestimmt worden.
Freitag, 13.05.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21
Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.05.2022 bestimmt worden.
Freitag, 13.05.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 13510/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende November 2019 in einer Umhängetasche insgesamt 32,614 Gramm Marihuana sowie in seiner Jackentasche 2,657 Gramm Amphetamin verwahrt haben. Hierbei soll sich der Angeklagte bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.