Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 19. Kalenderwoche 2023

Dienstag, den 09.05.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22

Der am 12.04.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Geldwäsche wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 12.05.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 10.05.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 3539/22

Der am 28.03.2023 begonnene Prozess wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 11.05.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 11.05.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 4805/23

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Saarlouis wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte März 2022 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Birkenfeld eine weibliche Person, die zum damaligen Zeitpunkt 18 Jahre alt war, nachdem es zunächst zu einer einvernehmlichen Umarmung zwischen beiden gekommen sei, gegen ihren Willen an deren Körper angefasst, sie auf die Wange, den Hals und den Mund geküsst und sie auf das Dach seines Autos hochgehoben haben. Als die weibliche Person auf dem Dach seines Autos gesessen habe, soll er sich zwischen ihre Beine gestellt und Stoßbewegungen mit dem Unterleib gemacht haben. Auch soll er ihr ans Gesäß gefasst sowie den Bund ihrer Hose weggezogen und auf ihre Unterwäsche geschaut haben. Später soll er die weibliche Person von dem Autodach heruntergehoben haben. Die weibliche Person sei von dem Verhalten des Angeklagten völlig geschockt und verstört gewesen sei, habe sich geekelt und stark geweint.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er mit der weiblichen Person zwar geflirtet habe, sie jedoch nicht angefasst habe und nichts getan habe, was gegen ihren Willen gewesen wäre.


Donnerstag, den 11.05.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 3539/22

Der am 28.03.2023 begonnene Prozess wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 12.05.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22

Der am 12.04.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Geldwäsche wird fortgesetzt.

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