Montag, den 05.05.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 16267/22
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen gefährlicher Körperverletzung (Fall 1) in Tatmehrheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat, verurteilt.
Einen 28 Jahre alten, nicht vorbestraften Mitangeklagten aus Rüdesheim hat das Amtsgericht Bad Sobernheim vom Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung (Fall 1) aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Fall 1:
Der 37 Jahre alte Angeklagte soll Mitte September 2022 zusammen mit einer unbekannten männlichen Person in Bad Sobernheim aus einem nicht bekannten Motiv einen Mann verfolgt haben und diesem sodann unvermittelt und ohne jegliche Rechtfertigung in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann sei hierdurch auf den Boden gestürzt. Sodann sollen der 37 Jahre alte Angeklagte sowie die unbekannte männliche Person dem Mann mindestens einen weiteren Schlag versetzt haben. Daraufhin sollen mehrere, in der Nähe befindliche Personen dem 37 Jahre alten Angeklagten und seinem Begleiter zugerufen haben, dass sie aufhören sollen. Diese Gelegenheit habe der Mann ergriffen und sei geflüchtet. Dem Mann sei durch den Angriff die vordere Schneidezahnprothese ausgeschlagen worden. Auch habe er eine Schwellung an der linken Hand erlitten.
Ob auch der 28 Jahre alte Angeklagte, der zusammen mit mehreren weiteren Personen bei der Auseinandersetzung zugegen gewesen sei, sich aktiv an dem Angriff auf den Mann beteiligt habe, habe das Amtsgericht Bad Sobernheim nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen können.
Fall 2:
Anfang Juli 2023 soll der 37 Jahre alte Angeklagte zusammen mit einer unbekannten männlichen Person Graffiti an die Wände einer Bahnunterführung zwischen Weiherbach und Fischbach gesprüht haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.500 Euro entstanden.
Der 37 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim zu dem Tatvorwurf im Fall 1 teilweise geständig und zu dem Tatvorwurf im Fall 2 vollumfänglich geständig eingelassen.
Der 28 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim zu dem Tatvorwurf im Fall 1 nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 23.05.2025 bestimmt worden.
Dienstag, den 06.05.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 10454/24 jug (2)
Der am 18.03.2025 begonnene Prozess wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 13.05.2025 bestimmt worden.
Dienstag, den 06.05.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 13536/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten und 2 Wochen verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Mitte September 2023 zu einem Supermarkt in Bad Kreuznach begeben haben und dort gewaltsam eine Glasschiebetür aufgedrückt haben. Durch das Einwirken des Angeklagten sei die Glasscheibe der Tür zersprungen. Es sei hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 3.000 Euro entstanden. Im Anschluss daran soll er aus einem Getränkeautomat im Inneren des Supermarktes acht Dosen Energy-Drink im Gesamtwert von 13,92 Euro entnommen haben, um diese für sich zu verwenden.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 06.05.2025, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24
Der am 26.02.2025 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.05.2025, 06.06.2025, 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.
Dienstag, den 06.05.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 13898/18
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 45 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Simmern/Hunsrück wegen Betruges und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro verurteilt.
Fall 1:
Die Angeklagte soll im Jahr 2014 in Unterhaltsvorschussanträgen gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises für ihre drei Kinder jeweils bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, dass sie von ihrem Ehemann dauerhaft getrennt leben würde. Tatsächlich soll die Angeklagte von ihrem Ehemann nicht getrennt gelebt haben. Die Angeklagte soll sich bei Stellung der Anträge bewusst gewesen sein, dass sie die beantragen Leistungen nicht hätte beziehen können, wenn sie wahrheitsgemäß angegeben hätte, dass sie von ihrem Ehemann nicht getrennt lebt. Infolge jener wahrheitswidrigen Angabe der Angeklagten in den Unterhaltsvorschussanträgen soll die Unterhaltsvorschusskasse im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 27.07.2018 insgesamt 16.968 Euro für die drei Kinder der Angeklagten zu Unrecht an die Angeklagte ausgezahlt haben.
Fall 2:
Weiterhin sollen in der Wohnung der Angeklagten bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte November 2018, anlässlich des im Raum stehenden Betrugsvorwurfs im Fall 1, in einem Schrank der Angeklagten zwei Faustmesser mit einer Schneide-Klingenlänge von jeweils 6,5 cm, ein Elektroimpulsgerät ohne amtliches Prüfzeichen, ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen, sowie eine Präzisionsschleuder aufgefunden worden sein. Die Angeklagte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Besitz dieser Gegenstände verboten ist.
Die Angeklagte hat die Begehung der ihr im Fall 1 zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht bestritten. Sie hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass ihr Ehemann nie bei ihr gewohnt habe, sondern dauerhaft getrennt von ihr gelebt habe.
Im Fall 2 hat sich die Angeklagte vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass die aufgefundenen Gegenstände nie von ihr benutzt worden seien und sie vergessen habe, sich um die im Schrank befindlichen Gegenstände zu kümmern.
Fortsetzungstermine sind auf den 08.05.2025 und den 20.05.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 08.05.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 13898/18
Der am 06.05.2025 beginnende Prozess wegen Betruges u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 20.05.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 09.05.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24
Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 21.05.2025, 26.05.2025, 28.05.2025, 02.06.2025, 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.