Montag, 09.01.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 13.01.2017, 16.01.2017, 25.01.2017
Montag, 09.01.2017, 09.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Hausfriedensbruchs in 50 rechtlich selbständigen Fällen, in drei dieser Fälle in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der seit mehreren Jahren obdachlos ist, soll sich trotz eines ihm erteilten Hausverbotes für den Bahnhof in Bad Kreuznach bei insgesamt 50 mal zwischen Dezember 2014 und Februar 2016 im Bahnhof aufgehalten haben. In drei dieser Fälle habe sich der Angeklagte dagegen gesperrt, zwangsweise von Beamten der Bundespolizei aus dem Bahnhofsgebäude gebracht zu werden, in einem weiteren Fall habe er sich mit Schlägen und Dritten hiergegen gewehrt. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig und hat sich dahingehend eingelassen, er habe keine andere Möglichkeit gehabt, wo er seine Nächte habe verbringen können.
Montag, 09.01.2017, 10.00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)
Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 24.01.2017, 26.01.2017, 15.02.2017, 20.02.2017, 09.03.2017
Montag, 09.01.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 49 Jahre alte, vielfältig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Februar 2016 in den Räumen der Stadtwerke Bad Kreuznach einem Zeugen mit der flachen Hand auf die Brust gestoßen haben. Grund hierfür war ein Streit über Zahlungen des Jobcenters für eine von den Kindern und der Ehefrau des Angeklagten vermietete Wohnung. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass der Zeuge bedrohlich auf ihn zugegangen sei, so dass er sich nicht anders zu helfen gewusst habe.
Dienstag, 10.01.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 58 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll auf Datenträgern mindestens 1.484 Dateien kinderpornographischen Inhalts gespeichert haben, die er zuvor im Internet heruntergeladen habe. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 19.01.2017
Dienstag, 10.01.2017, 10.00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 29 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Berlin vor, im Mai 2015 und zuvor unter anderem in Lautzenhausen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte soll sich insgesamt 8.483, 3 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 698, 3 Gramm THC verschafft haben, um dieses in Großbritannien weiterzuveräußern. Er habe die Betäubungsmittel verpackt und einem gesondert verfolgten Mittäter übergeben, der die Betäubungsmittel nach Großbritannien habe bringen sollen. Im Rahmen der Ausreisekontrollen seien die Betäubungsmittel sichergestellt und der Mittäter des Angeklagten festgenommen worden. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren angegeben, niemals Drogen gekauft zu haben.
Dienstag, 10.01.2017, 14.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 22.11.2016 begonnene Prozess wegen versuchten schweren Raubes wird fortgesetzt. Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 18.01.2017
Dienstag, 10.01.2017, 14.30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der 26 Jahre alte, mehrfach einschlägig vorbestrafte, in Harthausen wohnhafte Angeklagte ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Dezember 2014 in einem Unterhaltungselektronikmarkt in Idar-Oberstein mittels einer präparierten Jacke, in der das Futter aufgeschnitten gewesen sei, um darin Gegenstände zu deponieren, neun Videospiele im Wert von jeweils 59,00 € entwendet haben. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich zu der Tat nicht eingelassen. Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, da die Kriminalprognose des Angeklagten positiv sei. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Mittwoch, 11.01.2017. 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 20.12.2016 begonnene Prozess wegen Gebrauchs einer unechten Urkunde wird fortgesetzt. Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 01.02.2017
Mittwoch, 11.01.2017, 10.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.
Freitag, 13.01.2017, 09.00 Uhr 2.Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 16.01.2017, 25.01.2017