Montag, 08.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 20.11.2017 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.
Dienstag, 09.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein gewerbsmäßigen Betrug in 175 Fällen sowie Falschaussage in sieben Fällen vor.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte, dem nach dem erfolgreichen Abschluss zum psychologischen Berater IAPP durch Bescheid der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als nichtärztlicher Psychotherapeut erteilt worden sei, seit 2005 den akademischen Grad eines Diplom-Psychologen geführt haben, ohne das hierfür erforderliche Universitätsstudium absolviert zu haben. Mit einer Zeugin, die davon ausgegangen sei, dass der Angeklagte tatsächlich Diplom-Psychologe sei, habe er in Idar-Oberstein ein Institut für angewandte Psychologie und Bildung Supervision + Coaching gegründet.
Zwischen November 2009 und April 2014 soll er in 175 Fällen von Familienrichtern der Amtsgerichte des Bezirks des Landgerichts Bad Kreuznach, aber auch der Amtsgerichte Kusel, Rockenhausen, Kaiserslautern, Trier, Bitburg, Andernach und Viersen mit der Erstattung psychologischer Gutachten beauftragt worden sein. Hierbei seien die zuständigen Familienrichter davon ausgegangen, dass der Angeklagte, wie er durch entsprechende Unterzeichnung seiner Schriftstücke vorgegeben habe, tatsächlich studierter Diplom-Psychologe sei. Seine schriftlichen Gutachten und ergänzenden Stellungnahmen habe der Angeklagte unterschrieben, indem er seinem Namen jeweils die Bezeichnung „Diplom-Psychologe“ oder „Dipl.-Psych.“ hinzugefügt habe.
Bei der Abrechnung seiner Tätigkeit als Gutachter habe die Mitinhaberin des Instituts gegenüber den Amtsgerichten gutgläubig erklärt, dass der Angeklagte seine gutachterliche Tätigkeit ordnungsgemäß erbracht habe und ihm ein Vergütungsanspruch in der geltend gemachten Höhe gegen die Staatskasse zustehe. Tatsächlich habe dem Angeklagten jedoch keine Vergütung zugestanden, da sein Vergütungsanspruch durch das Führen eines falschen Titels verwirkt gewesen sei. Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
In sieben Fällen habe der Angeklagte vor Gericht falsch ausgesagt, da er bei seiner Vernehmung zur Person bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, er sei Diplom-Psychologe.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eindeutig zum Tatvorwurf eingelassen.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 17.01.2017, 25.01.2017, 31.01.2017
Mittwoch, 10.01.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 48 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Gumbsheim (Kreis Alzey-Worms) wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll einer seinerzeit heroinabhängigen Zeugin zwischen Oktober und November 2016 bei 19 Gelegenheiten Heroin in Mengen zwischen 0,5 und einem Gramm, bei einer Gelegenheit von fünf Gramm übergeben haben. Der Angeklagte habe hierfür von der Zeugin Waren bestellte, die diese durch Diebstähle habe beschaffen sollen. Dies habe die Gegenleistung für die Drogen sein sollen.
Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass er der Zeugin nur aus Mitleid bei zwei Gelegenheiten Kleinstmengen Heroin gegeben habe; eine Gegenleistung habe er sich hierfür nicht versprochen.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.
Mittwoch, 10.01.2018, 13.30 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den drei, einschlägig vorbestraften Angeklagten, einem 41 Jahre alten Mann aus Bad Kreuznach, der in dieser Sache in Untersuchungshaft ist, einer 23 Jahre alten Frau aus Lemgo (Nordrhein-Westfalen) und einer 59 Jahre alten Frau aus Bad Kreuznach gewerbsmäßigen Betrug, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung vor.
Die Angeklagten sollen in insgesamt 22 Fällen zwischen Dezember 2014 und September 2016, in unterschiedlichen personellen Konstellationen, dabei teilweise auch als Bande handelnd, andere Personen betrogen haben, indem Sie Waren, unter anderem Pkw, gekauft, Dienstleistungen in Anspruch genommen und Wohnungen angemietet haben sowie sich darlehensweise Geld haben aushändigen lassen. Dabei sollen sie Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vorgespiegelt haben, tatsächlich aber von vorne herein vorgehabt haben, die von ihnen geschuldete Gegenleistung nicht zu erbringen.
In einem Fall sollen zwei der Angeklagten mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, der nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt habe, was Ihnen bekannt gewesen sei.
Im August 2016 sollen zwei der Angeklagten einen Kaufvertrag unter unberechtigter Verwendung der Personalien eines Dritten abgeschlossen haben.
Der Angeklagte und die 23 Jahre alte Angeklagte haben im Ermittlungsverfahren einen kleinen Teil der angeklagten Fälle eingeräumt.
In dem Verfahren haben bereits Hauptverhandlungstermine stattgefunden. Der Prozess musste jedoch neu angesetzt werden, da aufgrund der Erkrankung einer der Angeklagten eine Fortsetzung innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht möglich war.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 12.01.2018, 18.01.2018, 02.02.2018, 07.02.2018, 14.02.2018
Donnerstag, 11.01.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten, der in Italien wohnhaft ist wegen gemeinschaftlicher gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem gemeinschaftlichem gewerbs- und bandenmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Im Januar 2017 habe der Angeklagte entsprechend eines mit anderen Personen aus Italien, die ihm namentlich nicht oder nur mit Vornamen bekannt gewesen seien, gefassten Tatplanes unter Vorlage eines gefälschten Personalausweises, eines gefälschten italienischen Führerscheines sowie einer gefälschten Kreditkarte bei einem Autovermieter am Flughafen Frankfurt/Hahn in Lautzenhausen angegeben, einen vorbestellten neuwertigen Pkw Audi A 4 anmieten zu wollen. Tatsächlich habe der Pkw nach Neapel verbracht werden sollen und dort von weiteren Mitgliedern einer unbekannten Tätergruppierung veräußert oder sonst verwendet werden sollen.
Bei einer Sicherheitsüberprüfung am Schalter des Autovermieters sei aufgefallen, dass die auf dem vorgelegten Führerschein abgebildete Person bereits mehrerer Straftaten zu Lasten von Autovermietern verdächtig gewesen sei, so dass das Auto nicht herausgegeben worden sei.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Freitag, 12.01.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 10.01.2018 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 18.01.2018, 02.02.2018, 07.02.2018, 14.02.2018