Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2019

Montag, 07.01.2019, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen eines sexuellen Übergriffs im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Ende Juli 2017, als er gemeinsam mit einigen Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen auf einem Mallorca-Urlaub war, im alkoholisierten Zustand einer Arbeitskollegin, mit der er gemeinsam ein Hotelzimmer geteilt hatte, sexuell genähert haben. Die Arbeitskollegin habe gerade geschlafen und soll durch den sexuellen Übergriff aufgewacht sein. Der Angeklagte soll daraufhin den Übergriff unmittelbar beendet haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu der Tat geständig eingelassen.

Dienstag, 08.01.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 29.11.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines gefährlichen Werkzeuges u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 09.01.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den vier Angeklagten aus Bad Kreuznach die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung vor. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach drei der vier genannten Angeklagten die Begehung eines tateinheitlichen versuchten Totschlages vor.

Die vier Angeklagten aus Bad Kreuznach sind zwischen 26 Jahren und 30 Jahren alt. Mindestens zwei der vier Angeklagten sind einschlägig vorbestraft. Drei der vier Angeklagten zählen ferner zum Umfeld einer ehemaligen kriminellen Bruderschaft aus Bad Kreuznach.

Die Angeklagten sollen Mitte November 2015 in einer Diskothek in Bad Kreuznach einen Gast bewusstlos geschlagen und getreten haben. Drei der vier Angeklagten sollen dabei den Tod des Gastes billigend in Kauf genommen haben.

Der verletzte Gast soll in der Diskothek einen der Angeklagten angerempelt haben. Der angerempelte Angeklagte soll daraufhin die drei anderen Angeklagten zur Verstärkung gerufen haben und dem Gast einen Schlag in das Gesicht versetzt haben. Der Gast soll sich gewehrt haben und den anrempelten Angeklagte durch den Raum geschoben haben. Daraufhin sollen die drei anderen Angeklagten eingegriffen haben und dem Gast mehrere Schläge gegen den Kopf und Körper versetzt haben, sodass der Gast zu Boden gegangen sei. Als der Gast bereits auf dem Boden gelegen habe, sollen die drei anderen Angeklagten auf den Gast weiter eingeschlagen und eingetreten haben, sodass dieser das Bewusstsein verloren habe. Selbst nach Verlust des Bewusstseins des Gastes sollen noch weitere Tritte und Schläge gegen den Gast erfolgt sein. Der Gast habe infolge der Schläge und Tritte mehrere Prellungen am Schädel und eine Gehirnerschütterung erlitten. Erst fünf Minuten nach Beendigung der Gewalteinwirkung soll der Gast sein Bewusstsein wiedererlangt haben.

Zwei der vier Angeklagten haben die Begehung der Tat bestritten. Die anderen beiden Angeklagten haben sich bislang nicht zur Tat eingelassen.

Verbunden mit dem oben genannten Verfahren ist zudem noch ein Berufungsverfahren. Dieses betrifft einen der oben genannten Angeklagten sowie einen weiteren, am obigen Vorfall nicht beteiligten Angeklagten.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36-jährigen sowie den 30-jährigen Angeklagten, beide wohnhaft in Bad Kreuznach, jeweils vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Die Angeklagten sollen nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Anfang Februar 2016 in der bereits erwähnten Bad Kreuznacher Diskothek zwei Gäste mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Einen der Gäste sollen die Angeklagten dabei bewusstlos geschlagen haben.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die beiden Angeklagten, die sich vor dem Amtsgericht nicht zu der Tat eingelassen haben, aus tatsächlichen Gründen mangels zweifelsfreier Überzeugung von der Täterschaft freigesprochen.

Fortsetzungstermine für die angesprochenen Verfahren sind bestimmt auf den 11.01.2019, 23.01.2019, 30.01.2019, 06.02.2019, 13.02.2019, 18.02.2019, 11.03.2019 sowie den 27.03.2019.

Donnerstag, 10.01.2019, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 27-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Niederwürzbach wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Dezember 2016 auf der K 37 in Daxweiler auf die Gegenfahrbahn geraten sein und dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug gestreift und den linken Außenspiegel des entgegenkommenden Fahrzeuges beschädigt haben. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, soll er die Unfallstelle verlassen haben, ohne dem anderen Fahrer seine Identität mitgeteilt zu haben. Dem anderen Fahrer soll anlässlich des Unfalles ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro entstanden sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Tat eingelassen.

Donnerstag, 10.01.2019, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 30-jährigen, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wonsheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende März 2018 mit einem Kraftrad die B428 in Richtung Bad Kreuznach befahren haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht bestritten.

Donnerstag, 10.01.2019, 13:30 Uhr 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt. Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 24.01.2019.

Freitag, 11.01.2019, 09:00 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 09.01.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlages u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 23.01.2019, 30.01.2019, 06.02.2019, 13.02.2019, 18.02.2019, 11.03.2019 sowie den 27.03.2019.

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