Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2021

Montag, 11.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 4810/18

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 47 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in einem Fall (Fall 8) tateinheitlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben, in einem Fall (Fall 6) tateinheitlich versucht zu haben Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt zu besitzen und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben, in sechs Fällen (Fälle 1-6) jeweils tateinheitlich gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und Betäubungsmittel unerlaubt erworben zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, sowie in einem Fall (Fall 7) ein Kraftfahrzeug vorsätzlich ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Mai 2016 bis Ende Mai 2018 über das Darknet unerlaubt Betäubungsmittel in größeren Mengen erworben haben, teilweise um diese mit Gewinn zwecks Finanzierung seines Lebensunterhaltes weiterzuverkaufen, teilweise um diese selbst zu konsumieren.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in Ausführung dieses Entschlusses die folgenden Taten (Fälle 1-6 und Fall 8) sowie im Fall 7 das vorsätzliche Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis wie folgt zur Last:

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2016 über das Darknet 25 Gramm Amphetamin erworben haben.

Fall 2:

Der Angeklagte soll Anfang Juni 2016 über das Darknet fünf Ecstasy-Tabletten, 100 Gramm Amphetaminpaste, fünf Gramm Haschisch sowie fünf Gramm Marihuana erworben haben.

Fall 3:

Der Angeklagte soll Mitte März 2017 über das Darknet zwei Gramm Kokain und 25 LSD-Trips erworben haben.

Fall 4:

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2017 über das Darknet 100 Gramm Amphetamin und 100 Ecstasy-Tabletten erworben haben.

Fall 5:

Der Angeklagte soll Ende Mai 2017 über das Darknet 100 Gramm Amphetamin und 50 Ecstasy-Tabletten erworben haben.

Fall 6:

Im März 2018 soll der Angeklagte im Darknet 100 Gramm Amphetamin, 100 Ecstasy-Tabletten, zehn Gramm MDMA und ein Gramm Kokain bestellt haben. Die Beststellung soll noch vor Ankunft des Paketes beim Angeklagten von der Polizei sichergestellt worden sein.

Fall 7:

Anfang Januar 2018 soll der Angeklagte mit einem Kraftfahrzeug in Kenntnis des Umstandes, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, am Straßenverkehr auf der L236 Richtung Rüdesheim teilgenommen haben. Der Angeklagte soll hierbei unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden haben.

Fall 8:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Mai 2018 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in seiner Wohnung 37 Ecstasy-Pillen, 3,4 Gramm Amphetamin und 0,16 Gramm Kokain sowie 214 runde Tabletten mit dem Wirkstoff 2-CB verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 22.01.2021, 10.02.2021, 18.02.2021 und den 25.02.2021.

 

Montag, 11.01.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 14405/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Fürfeld sowie die 39 Jahre alte, nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Fürfeld, wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, sowie den 44 Jahre alten Angeklagten zudem wegen unerlaubten Besitzes von Munition, jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt. Den 44 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die 39 Jahre alte Angeklagte hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten sollen Ende Juli 2019 in Ausführung eines gemeinsamen Tatentschlusses in den späten Abendstunden in ein Haus in Fürfeld eingebrochen sein. Der 44 Jahre alte Angeklagte soll eine Fensterscheibe des Wohnhauses eingeschlagen haben, das Haus durch das Fenster betreten haben und der 39 Jahre alten Angeklagten von innen sodann die Haustür geöffnet haben. Die Angeklagten sollen daraufhin das Haus nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben und schließlich eine Rotlichtlampe, zwei Heizlüfter, einen Trennschleifer, zwei Kappsägen, verschiedene Herrenhüte, eine Servierplatte mit Porzellan, eine Starenschreckschusspistole, einen Flachbildfernseher, einen Wecker sowie einen Einkaufstrolley entwendet haben.

Ferner soll der 44 Jahre alte Angeklagte Mitte Oktober 2019 bei einem Bekannten eine Schachtel mit 58 scharfen Patronen unterschiedlichen Kalibers verwahrt haben.

Der 44 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Wohnungseinbruchsdiebstahl und der Sachbeschädigung nicht eingelassen. Zu dem Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition hat er sich dahingehend eingelassen, dass die Munitionssammlung nicht von ihm stamme.

Die 39 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Wohnungseinbruchsdiebstahl und der Sachbeschädigung dahingehend eingelassen, dass sie zusammen mit dem 44 Jahre alten Angeklagten anlässlich einer Wohnungsbesichtigung in dem Haus gewesen sei, sie dort aber nichts entwendet und auch die Fensterscheibe nicht eingeschlagen hätten.

 

Donnerstag, 14.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 6
Az: 2 KLs 1044 Js 14075/18

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim vor, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und dabei einen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

Ferner wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach der ebenfalls 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Mitangeklagten aus Bingen am Rhein vor, dem Angeklagten zu dessen Tat Beihilfe geleistet zu haben.

Der 24 Jahre alte Angeklagte aus Rüdesheim soll Anfang November 2018 in seiner Wohnung in Rüdesheim 168,02 Gramm Cannabis sowie im Fahrzeug der 24 Jahre alten Mitangeklagten aus Bingen am Rhein 601,86 Gramm Marihuana zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt waren. In der Küche der Wohnung, in welcher ein Teil der Betäubungsmittel verwahrt worden sei, soll sich zudem zugriffsbereit ein Springmesser auf der Kaffeemaschine befunden haben.

Der 24 Jahre alte Angeklagte aus Rüdesheim soll Anfang November 2018 beabsichtigt haben, die in den drei Plastikbeuteln abgepackten 601,86 Gramm Marihuana an Abnehmer gewinnbringend zu veräußern. In Kenntnis dessen, soll die 24 Jahre alte Mitangeklagte aus Bingen am Rhein die drei Plastikbeutel mit dem Marihuana in ihr Auto verbracht haben, um dem 24 Jahre alten Angeklagten aus Rüdesheim unter Nutzung des Fahrzeuges den beabsichtigten Verkauf des Marihuanas zu ermöglichen.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

 

Donnerstag, 14.01.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 5375/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den jetzt 35 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Kirn vom Anklagevorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat dem Angeklagten mit ihrer Anklage zur Last gelegt, Ende Januar 2019 in Kirn mit einem Pkw ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Der Angeklagte soll bei jener Fahrt, eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahrend, mit seinem Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Unfallstelle mit seinem Fahrzeug verlassen haben, ohne sich um den an dem anderen Fahrzeug angerichteten Schaden zu kümmern und die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim konnte auf Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Angeklagte der Fahrer des den Unfall verursachenden Fahrzeuges gewesen ist. Das Gericht konnte die Einlassung des Angeklagten, eine unbekannte Person habe die Fahrzeugschlüssel des vom Angeklagten von einem Freund geliehenen Fahrzeuges entwendet und die dem Angeklagten zur Last gelegte Fahrt vorgenommen, nicht widerlegen.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Sobernheim Berufung eingelegt.

 

Freitag, 15.01.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 10295/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 66 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Simmern vor, einen versuchten heimtückischen Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.

Der Angeklagte soll Ende Juli 2020 aus Wut über Ruhestörungen seines Nachbarn in dem zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam bewohnten Mehrfamilienhaus in Simmern seinen Nachbarn im Flur des Mehrfamilienhauses in erheblich alkoholisiertem Zustand mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 17 cm attackiert haben. Der Angeklagte soll seinem Nachbarn mit dem Messer, welches er für seinen Nachbar zunächst nicht sichtbar in ein Tuch eingewickelt habe, unvermittelt aus geringer Entfernung in den Bauch gestochen haben. Dem Nachbar sei, nachdem der Angeklagte ihn zunächst mit dem Messer verfolgt habe, um ihn weiter anzugreifen, die Flucht durch die Hauseingangstür nach draußen gelungen.

Der Nachbar soll durch den Messerstich eine 10 cm breite und 15 cm tiefe Wunde im rechten Oberbauch erlitten. Hierdurch sei das Gewebe des Querdarms verletzt worden, was zu einer Einblutung im Bauchraum geführt habe. Der Nachbar sei, nachdem eine Anwohnerin die Polizei und den Rettungswagen verständigt habe, zeitnah medizinisch versorgt worden. Ohne eine solche zeitnahe medizinische Versorgung hätte der Nachbar in einen akut lebensbedrohlichen Zustand geraten können.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf bislang nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 29.01.2021, 05.02.2021, 10.02.2021 und 19.02.2021.

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