Montag, 10.01.2022, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 15593/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betrugs unter Auflösung von Gesamtfreiheitsstrafen aus einem Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach und einem Urteil des Amtsgerichts Offenbach sowie Einbeziehung der dort festgesetzten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Dezember 2017 bis Juli 2018, ohne im Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betrieb des Finanzkomissions- und Depotgeschäfts gewesen zu sein, an einen Anleger mehrfach Vorzugsaktien eines US-amerikanischen Unternehmens zu einem Kaufpreis von insgesamt 72.177,31 Euro verkauft haben. Der Angeklagte soll den Anleger nicht darüber aufgeklärt haben, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der BaFin gewesen sei. Auch soll der Angeklagte den Anleger nicht über die möglichen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Vielmehr soll der Angeklagte dem Anleger wahrheitswidrig zugesichert haben, dass das Geschäft sehr gut laufe und keine Risiken bestehen würden. Im Vertrauen darauf, dass der Angeklagte das Finanzkomissions- und Depotgeschäft betreiben dürfe und keine Risiken bestehen, soll der Anleger an den Angeklagten insgesamt einen Kaufpreis in Höhe von 72.177,31 Euro überwiesen haben. Hiervon soll der Angeklagte in der Folgezeit an den Anleger lediglich einen Betrag in Höhe von 16.165,00 Euro zurückgezahlt haben. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch wiederholte Tatbegehungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Dienstag, 11.01.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 12841/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 34 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende August 2019 nachts das männliche Säuglingskind der Mutter des Kindes, mit welcher der Angeklagte zusammenlebte, betreut haben. Der Angeklagte soll in der Nacht durch das Schreien des Säuglings wach geworden sein und den Säugling in den Arm genommen haben. Der Angeklagte soll für den Säugling zunächst eine Milchflasche erwärmt und diese dem Säugling zu trinken gegeben haben. Sodann soll er den Säugling auf die Wickelkommode gelegt und diesen frischgemacht haben. Dabei soll der Angeklagte bemerkt haben, dass dem Säugling noch Milchreste im Bereich des Mundes angehaftet haben sollen. Der Angeklagte soll ein Feuchttuch genommen und dem Säugling damit dem Mund abgewischt haben. Daraufhin soll der Säugling geschrien haben. Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt völlig übermüdet gewesen sein soll, habe das Schreien des Säuglings unterbinden wollen. Zu diesem Zwecke soll der Angeklagte dem Säugling das Feuchttuch so tief in den Rachen gesteckt haben, dass er das Tuch nicht mehr habe mit den Fingern greifen können. Der Angeklagte soll hieraufhin in Panik geraten sein und erfolglos versucht haben, das Feuchttuch mit den Fingern zu greifen. Durch diese Versuche soll das Feuchttuch noch weiter in den Hals des Säuglings geschoben worden sein. Der Angeklagte soll sodann die schlafende Kindsmutter geweckt und den Notarzt verständigt haben. Im Krankenhaus soll der Fremdkörper noch rechtzeitig aus dem Rachen des Säuglings entfernt worden sein. Der Säugling soll trotz der akuten Atemnot in keiner konkreten Lebensgefahr geschwebt haben. Der Säugling soll durch den Vorfall eine ausgedehnte blutige Schleimhautläsion im Rachen davongetragen haben. Der Angeklagte soll diese Folge und die Schmerzen und Atemnot des Säuglings, in dem Moment, als er dem Säugling das Feuchttuch in den Rachen geschoben haben soll, zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht bestritten.
Fortsetzungstermine sind auf den 12.01.2022, 17.01.2022 und den 19.01.2022 bestimmt worden.
Mittwoch, 12.01.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 6728/21
Der am 08.12.2021 begonnene Prozess wegen besonders schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.
Mittwoch, 12.01.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 12841/19
Der am 11.01.2022 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.01.2022 und den 19.01.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 13.01.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 17002/20
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim die Begehung eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2020 in Bad Kreuznach einem anderen Mann völlig unerwartet, ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Anlass mehrere Male, mindestens dreimal, mit der geballten Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann soll dadurch zu Boden gegangen sein. Der Angeklagte, der Sicherheitsschuhe getragen haben soll, soll sodann mindestens dreimal mit seinem beschuhten Fuß gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten haben. Der Angeklagte soll dabei den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben. Eine dritte Person soll die Tritte des Angeklagten beobachtet und den Angeklagten von dem am Boden liegenden Mann weggezogen haben. Der am Boden liegende Mann habe als „schwerer Notfallpatient“ ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Er soll durch den Vorfall eine Jochbeinfraktur rechts, einen Bruch der Kieferhöhle rechts, einen Bruch des rechten Augenhöhlentrichters und des rechten Augenhöhlendachs, einen Bruch im rechten Schädeldach bis in das Keilbein, eine Subluxation der Kiefergelenke sowie zahlreiche Einblutungen des Gesichtsschädels erlitten haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 20.01.2022, 27.01.2022 und den 03.02.2022 bestimmt worden.
Freitag, 14.01.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 6501/17
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, in der JVA Rohrbach untergebrachten Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte September 2016 auf den Namen des Vaters seiner damaligen Verlobten ohne dessen Kenntnis und Einverständnis unter Fälschung von dessen Unterschrift bei einem Autohaus in Bad Kreuznach einen Kaufvertrag über den Kauf eines Audi Q7 zu einem Kaufpreis in Höhe von 86.990 Euro sowie einen Vertrag mit der Audi-Bank über die Finanzierung des Fahrzeuges abgeschlossen haben. Der Angeklagte soll das Fahrzeug wenige Tage später in der Absicht, den Kaufpreis bzw. die Finanzierungsraten nicht zu zahlen, entgegengenommen haben. Den Kaufpreis bzw. die Finanzierungsraten soll der Angeklagte in der Folgezeit, wie von Anfang an geplant, nicht geleistet haben.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach abgestritten.