Montag, 15.05.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 16.05.2017, 17.05.2017
Montag, 15.05.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 30 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Simmern in erster Instanz wegen vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat, verurteilt. Dem Angeklagten wurde ferner die Fahrerlaubnis entzogen; das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Oktober 2015 in der Gemarkung Belgweiler (Rhein-Hunsrück-Kreis) bei einem Streit mit einer anderen Person ein nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug in Bewegung gesetzt haben, hierbei soll die andere Person in nicht näher feststellbarer Weise von dem Fahrzeug erfasst worden, letztlich von dem Hinterrad überrollt worden und dadurch erheblich verletzt worden sein. Der Angeklagte war in erster Instanz geständig.
Montag, 15.05.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 28 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Sien (Kreis Birkenfeld) wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Betruges sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in fünf Fällen davon in einem Fall in Tateinheit mit Führen eines Kraftfahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll seit Juli 2015 Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen haben und entgegen der ihm bekannten Verpflichtung die Annahme einer Arbeitsstelle im November 2015 nicht mitgeteilt haben. Er habe deswegen 961,56 € zu Unrecht bezogen.
Ferner soll der Angeklagte zwischen November 2015 und Juni 2016 in fünf Fällen mit verschieden Kraftfahrzeugen in den Kreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach am Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. In einem Fall sei das dabei geführte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen, was dem Angeklagten bewusst gewesen sei. Der Angeklagte war erstinstanzlich weitestgehend geständig.
Dienstag, 16.05.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 17.05.2017
Dienstag, 16.05.2017., 13:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 07.06.2017
Mittwoch, 17.05.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Donnerstag, 18.05.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 29 Jahre alte, mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Fischbach (Kreis Birkenfeld) wurde erstinstanzlich durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wurde ferner die Fahrerlaubnis entzogen; das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Dezember 2015 und im Januar 2016 im Kreis Birkenfeld ein Kraftfahrzeug geführt haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Hinsichtlich eines weiteren Falles des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte sich das Amtsgericht keine sichere Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bilden und hat ihn deshalb insoweit freigesprochen. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, in allen angeklagten Fällen nicht gefahren zu sein.
Freitag, 19.05.2017, 10.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 10.05.2017 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt. Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 22.05.2017