Montag, 14.05.2018, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 03.05.2018 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 18.05.2018
Dienstag, 15.05.2018, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, geringfügig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte habe im Dezember 2016 eine illegale Pokerrunde in einer von ihm betriebenen Shisha-Bar veranstaltet. Da einige der Teilnehmer der Runde davon ausgegangen seien, dass einer der Mitspieler falsch spiele, sei der Zeuge und spätere Geschädigte aufgefordert worden, während des Pokerspiels zu filmen. Mehrere der Mitspieler seien übereingekommen, auf diese Weise Beweise für das Falschspiel zu sammeln und demjenigen Teilnehmer der Runde, den sie des Falschspiels verdächtigt hätten, eine Abreibung zu verpassen. So sei es dann auch gekommen (vgl. hierzu Pressemitteilung vom 07.03.2018 – Termin vom 16.03.2018).
Der Angeklagte habe hierdurch seinen Ruf als Veranstalter von Pokerrunden gefährdet gesehen. Er habe von dem Geschädigten als Wiedergutmachung für die vermeintliche Rufschädigung 200,00 € verlangt. Bei einem Treffen mit dem Geschädigten in der Shisha-Bar im Dezember 2016 habe der Angeklagte seiner Forderung letztlich dadurch Nachdruck verliehen, dass er gedroht habe, den Geschädigten „kaputt zu schlagen“. Der Geschädigte habe dem Angeklagten aufgrund der Drohung daraufhin 200,00 € übergeben, wobei der Angeklagte gewusst habe, dass er auf die Zahlung keinen Anspruch gehabt habe.
Im November 2017 hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte ausgesprochen, sie vertrügen sich jetzt wieder; der Angeklagte habe dem Geschädigten die 200,00 € zurückgezahlt.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht unter anderem dahingehend eingelassen, der Geschädigte habe Schulden bei ihm gehabt, die er beglichen habe.
Die Sache war bereits auf den 22.03.2018 terminiert gewesen, dieser Termin musste kurzfristig aufgehoben werden.
Mittwoch, 16.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 23 Jahre alte mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Rüdesheim (Kreis Bad Kreuznach) ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Diebstahls in drei rechtlich selbständigen Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im September 2017 und November 2017 in einem Kaufhaus, einem Lebensmittelmarkt und einem Baumarkt in Bad Kreuznach Thermounterwäsche (Wert: 59,89 €), Getränke (Wert: 11, 37 €) und Elektroartikel (Wert: 96, 41 €) entwendet habe. In allen Fällen sei der Angeklagte unmittelbar nach der Tat gestellt worden. In einem Fall habe der Angeklagte zudem 1,76 Gramm Amphetamin mit sich geführt, ohne über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Mittwoch, 16.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 34 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Pfaffen-Schwabenheim wegen Urkundenfälschung unter Einbeziehung einer vorausgegangen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Angeklagte, die 2016 inhaftiert gewesen sei, soll nach ihrer Haftentlassung bei dem Jobcenter Leistungen für die Erstausstattung ihrer Wohnung beantragt haben und dies damit begründet haben, dass ihr früherer Vermieter ihre Sachen entsorgt habe. Zur Bestätigung habe sie ein handschriftliches Schreiben vorgelegt, dass ihr früherer Vermieter unterzeichnet haben soll. Tatsächlich habe der frühere Vermieter der Angeklagten dieses Schreiben aber weder verfasst noch unterzeichnet, was die Angeklagte gewusst habe.
Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, nicht gewusst zu haben, dass die Unterschrift nicht von ihrem früheren Vermieter stamme.
Mittwoch, 16.05.2018, 15.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 27 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ferner hat es die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf weiterer sechs Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Juni 2017 mit einem Pkw die Bundesstraße 27 in der Gemarkung Mosbach-Neckarelz (Neckar-Odenwald-Kreis) befahren haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig. Gegen das Urteil des Amtsgerichts richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach.
Freitag, 18.05.2018, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Der am 03.05.2018 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags wird fortgesetzt.